Drucksache - 0086/XVIII
Mit
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28. Februar 2007 ist das
Bezirksamt ersucht worden, sich gegenüber dem JobCenter Neukölln durchzusetzen
und dafür zu plädieren, einen Ombudsrat für Hartz IV- Betroffene im Bezirk
einzurichten. Inzwischen
teilte die Geschäftsführung des Neuköllner Jobcenters mit, dass nach dem
zweiten Sozialgesetzbuch die Einrichtung eines Ombudsrates auf kommunaler Ebene
nicht vorgesehen ist. Trotz
dieser Rechtssituation hat das Bezirksamt die Geschäftsführung des Neuköllner
JobCenters jedoch nochmals eindringlich gebeten, sich für das Petitum der
Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bei den Gesetzgebungsverfahren
zuständigen Stellen (z. B. Bundesagentur und Bundesministerium für Arbeit und
Soziales) einzusetzen. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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