Drucksache - 0066/XVIII
Gemäß
des am 25. Mai 2006 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner
Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) sollen die Mitglieder der bezirklichen
Seniorenvertretung für die Dauer einer Wahlperiode der
Bezirkverordnetenversammlung berufen werden. Aus diesem Grund wurden anlässlich
der Bezirksverordnetenwahlen alle Neuköllner, die das 60. Lebensjahr vollendet
haben, fristgemäß und öffentlich aufgefordert, dem Bezirksamt in schriftlicher
Form Personen vorzuschlagen, die für eine Mitgliedschaft in die Neuköllner
Seniorenvertretung in Frage kämen. Von 33 schriftlich eingereichten
Berufungsvorschlägen, die das Bezirksamt bis zum Stichtag am 17. Oktober 2006
erhalten hatte, wurden insgesamt 27 Kandidaten für die bezirklichen
Berufungsvorschlagsliste zugelassen. In
der Folge hat das Bezirksamt am 7. November 2006 eine öffentliche Versammlung
zur Wahl der bezirklichen Vorschlagsliste im Convention Center des Hotels
Estrel durchgeführt. Eine Übersicht zum Wahlablauf sowie zum Wahlergebnis
ergibt sich aus der Anlage. Das Wahlergebnis wurde abschließend in Form eines öffentlichen Aushangs bekannt gegeben; vom zuständigen Dezernenten werden 17 Seniorinnen und Senioren Neuköllns für die Dauer der XVIII. Wahlperiode in der Rangfolge der bei der Wahl erreichten Stimmen berufen. |
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