Drucksache - 1660/XVII
Zu dem Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung
wird wie folgt berichtet: Das Bezirksamt, vertreten durch den
Bezirksstadtrat für Bildung, Schule und Kultur hat sich unmittelbar nach dem
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung mit Schreiben vom 7. August 2006 an
die Senatsverwaltung für Justiz - Frau Senatorin Karin Schubert - gewandt,
nachdem bezirksintern eine Prüfung durch das Rechtsamt erfolgte. Darüber hinaus
hat das Bezirksamt stichpunktartig Neuköllner Schulen zum Sachstand befragt und
dabei feststellen müssen, dass eine Unterrichtung der Schulen, wie von der BVV
gefordert, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht der Fall war. In dem oben genannten Schreiben
wurde Frau Senatorin Schubert über den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung, das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch das
Rechtsamt, die Umfrage bei Neuköllner Schulleitungen informiert und gebeten,
bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft anzuregen, von der rechtlich
zulässigen Möglichkeit der Mitteilung an die betroffenen Schulleitungen stärker
als bisher Gebrauch zu machen. Frau Senatorin Schubert hat dazu
Folgendes mitgeteilt: “Ihr Schreiben vom 7. August
2006 greift ein Thema auf, das seit geraumer Zeit zwischen den
Senatsverwaltungen für Inneres, für Bildung, Jugend und Sport und meinem Haus
diskutiert wird: Die Verbesserung der Kooperation und der
Informationsweitergabe zwischen den Institutionen, die täglich Verantwortung
für unsere Kinder und Jugendlichen tragen, ist eine vordringliche Aufgabe. Bereits vor der
Presseberichterstattung über vermehrte Gewaltvorfälle an Schulen vom Mai dieses
Jahres hatte ich veranlasst, dass in meinem Zuständigkeitsbereich nach
einschlägigen Schwachstellen gesucht werde. Dabei wurde festgestellt, dass
Mitteilungen der Delinquenz eines Schülers wegen einer befürchteten
“Stigmatisierung" sowie mit der pauschalen Begründung
entgegenstehender Vorschriften des Datenschutzes ausgesprochen restriktiv
gehandhabt wurden. Dementsprechend ist mein Haus
bereits im April dieses Jahres an den Generalstaatsanwalt in Berlin sowie den
Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten herangetreten, um diese Bereiche für
die Problematik zu sensibilisieren und zu bitten, von der Regelung der §§ 70,
109 Abs. 1 JGG i.V.m. Nr. 33 MiStra umfassender Gebrauch zu machen.
Insbesondere bei dem Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, bei sonstigen erheblichen körperlichen Übergrif- fen oder gravierenden anderweitigen
Straftaten (Verbrechenstatbeständen) dürfte eine Schul-leitung - wie Sie
zutreffend darlegen - ein erhebliches Interesse daran haben zu wissen, wo
Gefährdungssituationen für den eigenen Zuständigkeitsbereich bestehen. Mein Haus beteiligt sich darüber
hinaus derzeit intensiv an mehreren Arbeitsgruppen, die sich mit der
angesprochenen Thematik befassen. In Kürze beginnt zudem unter der Federführung
der Landeskommission Berlin gegen Gewalt die Auswertung von Akten eines bei der
Staatsanwaltschaft Berlin geführten Intensivtäters, bei der es im Wesentlichen
um die Schnittstellenproblematik bzw. die Informationsflüsse aller mit dem
Betroffenen befassten Institutionen gehen wird. Gerade hiervon erhoffe ich mir
wertvolle Anregungen für veränderte Strategien des institutionellen und
pädagogischen Umgangs. Dazu bedarf es in den beteiligten Institutionen und
Hilfesystemen (einschließlich der Schule) einer “Kultur der
Kooperation" sowie professionalisierter und spezialisierter Arbeitsformen,
die bislang nur in Ansätzen bestehen. Ich erlaube mir, Ihr Schreiben dem
Generalstaatsanwalt in Berlin zur Kenntnis zu übersenden, verbunden mit der
Bitte, den ihm nachgeordneten Bereich nochmals auf die Problematik hinzuweisen.
Ich wäre sehr daran interessiert, auch von Ihnen zu gegebener Zeit zu erfahren,
ob die geänderte Praxis qualitativ und quantitativ zu einer besseren
Information der Schulleiter geführt hat." Die Abt. Bildung, Schule und Kultur
hat die Neuköllner Schulleitungen über den Inhalt dieses Schreibens informiert.
Auch der Senator für Bildung, Jugend und Sport - Herr Klaus Böger - wurde in
Kenntnis gesetzt und hat dem Amt für Bildung und Schulen durch seinen
Staatssekretär für die Initiative gedankt. Das Bezirksamt wird den weiteren Verlauf
der Angelegenheit beobachten und nach Ablauf eines gewissen Erfahrungszeitraums
noch einmal stichpunktartig Neuköllner Schulen befragen. |
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