Drucksache - 1660/XVII  

 
 
Betreff: Pädagogen über Gewaltdelikte informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Kluckert, SebastianSchimmang, Wolfgang
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung 2. Lesung
VzK Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Zu dem Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt berichtet:

 

Das Bezirksamt, vertreten durch den Bezirksstadtrat für Bildung, Schule und Kultur hat sich unmittelbar nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung mit Schreiben vom 7. August 2006 an die Senatsverwaltung für Justiz - Frau Senatorin Karin Schubert - gewandt, nachdem bezirksintern eine Prüfung durch das Rechtsamt erfolgte. Darüber hinaus hat das Bezirksamt stichpunktartig Neuköllner Schulen zum Sachstand befragt und dabei feststellen müssen, dass eine Unterrichtung der Schulen, wie von der BVV gefordert, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht der Fall war.

 

In dem oben genannten Schreiben wurde Frau Senatorin Schubert über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch das Rechtsamt, die Umfrage bei Neuköllner Schulleitungen informiert und gebeten, bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft anzuregen, von der rechtlich zulässigen Möglichkeit der Mitteilung an die betroffenen Schulleitungen stärker als bisher Gebrauch zu machen.

 

Frau Senatorin Schubert hat dazu Folgendes mitgeteilt:

 

“Ihr Schreiben vom 7. August 2006 greift ein Thema auf, das seit geraumer Zeit zwischen den Senatsverwaltungen für Inneres, für Bildung, Jugend und Sport und meinem Haus diskutiert wird: Die Verbesserung der Kooperation und der Informationsweitergabe zwischen den Institutionen, die täglich Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen tragen, ist eine vordringliche Aufgabe.

 

Bereits vor der Presseberichterstattung über vermehrte Gewaltvorfälle an Schulen vom Mai dieses Jahres hatte ich veranlasst, dass in meinem Zuständigkeitsbereich nach einschlägigen Schwachstellen gesucht werde. Dabei wurde festgestellt, dass Mitteilungen der Delinquenz eines Schülers wegen einer befürchteten “Stigmatisierung" sowie mit der pauschalen Begründung entgegenstehender Vorschriften des Datenschutzes ausgesprochen restriktiv gehandhabt wurden.

 

Dementsprechend ist mein Haus bereits im April dieses Jahres an den Generalstaatsanwalt in Berlin sowie den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten herangetreten, um diese Bereiche für die Problematik zu sensibilisieren und zu bitten, von der Regelung der §§ 70, 109 Abs. 1 JGG i.V.m. Nr. 33 MiStra umfassender Gebrauch zu machen. Insbesondere bei dem Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei sonstigen erheblichen körperlichen Übergrif-

fen oder gravierenden anderweitigen Straftaten (Verbrechenstatbeständen) dürfte eine Schul-leitung - wie Sie zutreffend darlegen - ein erhebliches Interesse daran haben zu wissen, wo Gefährdungssituationen für den eigenen Zuständigkeitsbereich bestehen.

 

Mein Haus beteiligt sich darüber hinaus derzeit intensiv an mehreren Arbeitsgruppen, die sich mit der angesprochenen Thematik befassen. In Kürze beginnt zudem unter der Federführung der Landeskommission Berlin gegen Gewalt die Auswertung von Akten eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Intensivtäters, bei der es im Wesentlichen um die Schnittstellenproblematik bzw. die Informationsflüsse aller mit dem Betroffenen befassten Institutionen gehen wird. Gerade hiervon erhoffe ich mir wertvolle Anregungen für veränderte Strategien des institutionellen und pädagogischen Umgangs. Dazu bedarf es in den beteiligten Institutionen und Hilfesystemen (einschließlich der Schule) einer “Kultur der Kooperation" sowie professionalisierter und spezialisierter Arbeitsformen, die bislang nur in Ansätzen bestehen.

 

Ich erlaube mir, Ihr Schreiben dem Generalstaatsanwalt in Berlin zur Kenntnis zu übersenden, verbunden mit der Bitte, den ihm nachgeordneten Bereich nochmals auf die Problematik hinzuweisen. Ich wäre sehr daran interessiert, auch von Ihnen zu gegebener Zeit zu erfahren, ob die geänderte Praxis qualitativ und quantitativ zu einer besseren Information der Schulleiter geführt hat."

 

Die Abt. Bildung, Schule und Kultur hat die Neuköllner Schulleitungen über den Inhalt dieses Schreibens informiert. Auch der Senator für Bildung, Jugend und Sport - Herr Klaus Böger - wurde in Kenntnis gesetzt und hat dem Amt für Bildung und Schulen durch seinen Staatssekretär für die Initiative gedankt.

 

Das Bezirksamt wird den weiteren Verlauf der Angelegenheit beobachten und nach Ablauf eines gewissen Erfahrungszeitraums noch einmal stichpunktartig Neuköllner Schulen befragen.

 

 
 

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