Drucksache - 0020/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der
Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr
2005 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen
genehmigt: Einnahmen 553.940.472,94
EURO Ausgaben 553.806.530,04
EURO Kassenmäßiges
Jahresergebnis + 133.942,90 EURO
Haushaltsreste 4.493.644,00
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2006) Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 82 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung
entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG,
allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus
aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer
Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
(Nr. 12 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 6. August
2001). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem
Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im wesentlichen ein
Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. |
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