Drucksache - 1445/XVII  

 
 
Betreff: Anwohner vor Geruchsbelästigung schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/SozWohnUm
Verfasser:Albrecht, MatthiasBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. Oktober 2005 wurde das Bezirksamt gebeten, sich mit dem den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie der S-Bahn Berlin GmbH in Verbindung zu setzen, um zu verhindern, das weitere Züge der BSR zwischen den S-Bahnstationen Hermannstraße und Neukölln dauerhaft abgestellt werden.

 

Hinsichtlich der Intention dieses Antrages hat sich das Bezirksamt in Form des Umweltamtes bereits mehrfach um Beendigung der Geruchsbelästigungen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) eigenen Containerzüge mit Abfall im Bereich Neuköllns bemüht. Wegen der fehlenden bezirklichen Zuständigkeiten gemäß Rundschreiben VII Nr.1/2002 des Senats, wurde jeweils das Eisenbahn - Bundesamt (EBA) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) zur weiteren Veranlassung unterrichtet.

 

Mit Schreiben vom 29. November 2005 hat sich das Bezirksamt Neukölln auf Grund des Antrages nochmals an die Hauptverwaltung der BSR und an die Geschäftsführung der
S-Bahn Berlin GmbH mit der dringenden Bitte um Stellungnahme und zukünftiger Vermeidung der Geruchsbelästigungen im Sinne des Antrages gewandt. Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 8. Dezember 2005 die Deutsche Bahn Netz AG über die Beschwerden in Kenntnis gesetzt und ebenfalls um Abhilfe gebeten. Auf Grund dort ebenfalls fehlenden Zuständigkeit wurde das Schreiben des Bezirksamtes an die Railion Deutschland AG, Cargo Zentrum Berlin weitergeleitet

 

Die BSR informierte das Bezirksamt zum Thema mit einem ersten Schreiben vom 16. Dezember 2005. Danach wurde seitens der BSR mitgeteilt, dass sie sich sowohl an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, als auch an die ALBA AG und die Otto-Rüdiger Schultze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG, in deren Verantwortung die Bahntransporte der Abfälle zu den jeweiligen Behandlungsanlagen gemäß Vertrag seit 1. Juni 2005 mit der BSR liegen, gewandt hätten.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich in einem Antwortschreiben an die BSR zum Sachverhalt geäußert und nochmals ihre Position dargestellt, dass die massiven Geruchsbelastungen durch den Transport der BSR-Container nicht weiter hingenommen werden können.

 

 

- 2 -

 

 

In einem Antwortschreiben der BSR an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wurde mitgeteilt, dass beide Auftragnehmer über die Beschwerden informiert wären und zur Abhilfe aufgefordert würden.

 

Auf dieser Grundlage wurde bei der Deutschen Bahn und die mit der Bereitstellung der Züge am Güterbahnhof Neukölln beauftragte Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn hinsichtlich einer Veränderung der Zugabfahrtszeiten zur Verkürzung der Standzeiten der Züge nachgesucht.

 

Bedingt durch die schwierige Zuständigkeitslage fand im Februar 2006 zwischen dem Bezirksamt und der BSR ein Gespräch zur weiteren Vorgehensweise in der Sache statt. Insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen durch die Störfall und betriebsbedingten Einschränkungen in der Müllumladestation in der Gradestraße.

 

Abschließend ist festzustellen, dass neben der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf verschiedenen Wegen Bemühungen unternommen wurden, eine weitere Belästigung auf ein nicht vermeidbares Mindestmaß zu reduzieren. Es besteht nach mehreren Gesprächen zwischen dem Bezirksamt und der BSR Übereinstimmung, dass die Müllentsorgung möglichst beschwerdefrei organisiert wird und diese wie in der Vergangenheit auch unter Einbeziehung der Bevölkerung und der zuständigen Betreiber und Behörden erfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 
 

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