Drucksache - 1278/XVII
Mit
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 22. Juni 2006 ist das
Bezirksamt gebeten worden, sich beim Jobcenter Neukölln und bei der
Regionaldirektion für Arbeit für die weitere BSI-Förderung in Neukölln mit
allen Nachdruck einzusetzen. Inzwischen teilte die für dieses Anliegen
zuständige Geschäftsführung des Neuköllner Jobcenters mit, dass die Förderung
von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen in § 279 a SGB II geregelt
ist, auf den auch das Jobcenter Neukölln durch § 16 Abs. 1 SGB II Zugriff hat und
auf dieser Grundlage bereits BSI-Maßnahmen im Bezirk fördert.
Wie weiterhin mitgeteilt wurde, kann eine
künftige Förderung weiterer Maßnahmen immer nur im Einzelfall entschieden
werden. Nach Aussage der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln sowie der
Arbeitsagentur sind dabei ganz besonders die arbeitsmarktpolitische Effizienz
der Maßnahme sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu bewerten.
Das Bezirksamt sieht die Anfrage damit als erledigt an. |
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