Auszug - B-Plan XIV-78 "Hermannstraße-Süd" - Geltungsbereichsteilung -
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Die Trennung der Flächen wird notwendig, da das Grundstück Hermannstraße 34 von dem Erwerber in Absprache bebaut werden soll, wobei die Zuwegung bereits über das Kirchengelände abgestimmt ist. In den anderen Bereichen sollen Spielhallen verhindert werden.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage ohne Einwände zur Kenntnis. |
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