Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Herr Bezirksstadtrat Blesing informiert über:
Baumaßnahme Parchimer Allee Am Montag, dem 12.07.2010 beginnen die Straßenbauarbeiten in der Parchimer Allee. Die in der 1. Presseveröffentlichung mitgeteilte Verkehrsführung wurde kurzfristig geändert, um die wesentlichen Arbeiten an den Fahrbahnen in den Sommerferien fertigzustellen. Der Bauablauf wird dadurch optimiert! Phase 1: Im Zeitraum vom 12.07.2010 bis 25.07.2010 Vollsperrung der Richtungsfahrbahn zwischen Buschkrugallee und Onkel-Bräsig-Straße in Richtung Fulhamer Allee Phase 2: Im Zeitraum vom 26.07.2010 bis 08.08.2010 Vollsperrung der Richtungsfahrbahn zwischen Onkel-Bräsig-Straße und Buschkrugallee in Richtung Buschkrugallee Phase 3: Im Zeitraum vom 09.08.2010 bis 22.08.2010 Kreuzungsbereich Parchimer Allee / Buschkrugallee
Rudower Spinne Die Beseitigung des Schadens an der Rohrleitung der BWB im Bereich Groß-Ziethener Chaussee Ecke Neuköllner Straße wird voraussichtlich bis Ende Juli 2010 andauern. Gleichzeitig wird der Bushaltestellenbereich vor Reichelt behindertengerecht mit „Kasseler Borden“ ausgestattet und die Fahrbahn erhält eine neue Asphaltdecke, sodass eine Freigabe für den Verkehr ab dem 03. oder 04. August 2010 anvisiert ist.
Sanierung von Radwegen Es werden folgende Radwegabschnitte instand gesetzt
Über die Baustellen in den Sommermonaten wird ein Überblick gegeben, der sich auch unter http://www.berlin.de/ba-neukoelln/ befindet.
Anordnung von Radfahrstreifen Die SenStadt Abt. VII hat eine Vorplanung zur Anordnung von Radfahrstreifen in folgenden Straßenabschnitten erarbeitet und dem Tiefbauamt vorgestellt. Diese Vorplanung wird zur Zeit auch noch mit der VLB abgestimmt. Eine Realisierung soll in 2011 aus Mitteln der SenStadt erfolgen.
Teilbereiche des vorhandenen Radweges im Tempelhofer Weg können aufgrund der Lage der Straßenbäume nicht mehr instand gesetzt werden. Deshalb wurde hier die alternative Führung per Radfahrstreifen gewählt.
· Karl-Marx-Straße von Silbersteinstraße bis Einmündung Juliusstraße. Im Bereich des Knotens Buschkrugallee/Grenzallee muss der angeordnete Radweg erhalten bleiben.
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