Auszug - Abschlussbericht der externen Controllerin Frau Curth mit anschließender Stellungnahme und Auswertung der Verwaltung  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Frau Schoenthal Frau Curth das Wort

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Frau Schoenthal Frau Curth das Wort.

 

Diese entschuldigt sich zunächst für die Verwechslung am Ende ihres Abschlussreports, in dem sie sich bei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und nicht bei den Mitgliedern des Sozialausschusses für das entgegengebrachte Vertrauen bedankt.

 

Anschließend stellt Frau Curth ihren Abschlussbericht „Externes Fachcontrolling beim Amt für Soziales und Wohnen Neukölln“ vor.

 

Da der Report den einzelnen Fraktionen bereits vorliegt, beschränkt sich Frau Curth im Rahmen ihrer Berichterstattung auf die folgenden Punkte:

 

Vorrangig hat sie im Rahmen ihrer Tätigkeit versucht herauszufiltern, welche Faktoren ihrer Auffassung nach die Transferleistungen für die ambulante Hilfe zur Pflege - Pflegestufe 0 - ungünstig beeinflussen. Im Wesentlichen hat sie darauf bereits in ihrem 1. Report ausführlich Bezug genommen, sodass sie weitere Ausführungen für entbehrlich hält.

 

Sie hebt jedoch hervor, dass hinsichtlich der Nachrangigkeit des Sozialhilfeträgers ihres Erachtens nach die zuständige Senatsverwaltung in der Pflicht ist, eindeutige Ausführungsvorschriften zur Verfügung zu stellen, damit keine unterschiedliche Arbeitsweise in den einzelnen Bezirken Berlins entsteht und die Rechtsunsicherheit der Mitarbeiter reduziert wird.

 

Sie hat während ihrer Arbeit festgestellt, dass das neue Fachcontrolling in der Abteilung Soziales und Wohnen bereits sehr viel bewegt hat hinsichtlich eines Umdenkens der Mitarbeiter zu einem wirtschaftlichen Handeln.

 

Im Vergleich zu Berlin werden in Duisburg regelmäßig keine zusätzlichen Leistungen durch das Sozialamt finanziert, da dem Grunde nach kein Rechtsanspruch darauf besteht. In Berlin wurden jedoch diesbezüglich Leistungskomplexe von der zuständigen Senatsverwaltung geschaffen.

 

Durch die Änderungen zum SGB XI auf Grund der Verabschiedung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes und die damit einhergehende Änderung des § 45 a SGB XI wurde der Personenkreis der Berechtigten, die neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der haushaltswirtschaftlichen Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung haben, aber nicht die Voraussetzungen einer Pflegestufe erfüllen, um Pflegestufe 0 erweitert. Nach § 45 b SGB XI haben fortan alle Versicherten, die die Voraussetzungen des § 45 a SGB XI erfüllen, einen entsprechenden Leistungsanspruch.

 

Durch das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über § 61 ff SGB XII (zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI) wurde den Bezirksämtern jedoch leider keine klärende Vorgabe im Umgang mit § 45 b SGB XI überlassen.

 

Des Weiteren regt Frau Curth an, das Merkblatt „Anlage zum Bewilligungsbescheid“ dahingehend zu ergänzen, dass der Hilfesuchende auch auf die Konsequenzen fehlender Mitwirkung hingewiesen wird, sodass gegebenenfalls eine schnelle Beibringung der Unterlagen durch den Antragsteller erfolgt. Dies hätte in vielen Fällen eine kürzere Bearbeitungszeit der Anträge zur Folge.

 

Abschließend führt Frau Curth aus, dass sie es als zielführend erachtet, wenn alle ControllerInnen der Fachbereiche Soziales an dem Organisationsentwicklungsprozess beteiligt sein würden. So könnte eine bezirksübergreifende Einheitlichkeit und Transparenz in Berlin geschaffen werden.

 

Frau Schoenthal bedankt sich im Namen aller Mitglieder des Sozialausschusses recht herzlich bei Frau Curth für den ausführlichen Bericht und die geleistete Arbeit in den vergangenen Monaten und bittet nun die Verwaltung um Stellungnahme zu den Ausführungen von Frau Curth.

 

Zunächst bedankt sich auch Herr BzStR Büge bei Frau Curth für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

 

In der Sache führt Herr BzStR Büge zunächst aus, dass es auf Bezirksebene durchaus willkommen wäre, den Gestaltungsspielraum im finanziellen Bereich für den Bezirk zu erweitern und er die Auffassung von Frau Curth teilt, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung oft schwierig sei, die Rundschreiben der Senatsverwaltung gerade hinsichtlich der gegebenen Ermessensspielräume umzusetzen. Dies hat zur Folge, dass von Bezirk zu Bezirk unterschiedliche Ergebnisse erzielt und Entscheidungen getroffen werden.

 

Die in der Vergangenheit durchaus wohlwollende Auslegung der Vorschriften im Amt für Soziales und Wohnen kann und wird in dieser Form nicht weiter zu leisten sein.

 

Der Sozialhilfeträger kann nur das Notwendige, aber keine Zusatzleistungen gewähren.

 

Die Steuerungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht sind auf Bezirksebene sehr beschränkt, da in Berlin eine zweistufige Verwaltung gegeben ist und den Bezirken durch die Senatsverwaltung nur ein sehr begrenzter Handlungsspielraum überlassen wird.

 

Im Amt für Soziales und Wohnen wurden in den vergangenen Monaten dennoch bereits eine Vielzahl der Empfehlungen von Frau Curth umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Auch an der Beseitigung festgestellter möglicher Defizite wird seit Monaten intensiv abteilungsintern gearbeitet. So wurde im März 2010 eine zentrale Rechnungsstelle eingerichtet. Die beiden internen Controllerinnen der Abteilung sind aktiv in den Organisationsentwicklungsprozess Berlin eingebunden und nehmen darüber hinaus an zahlreichen bezirksübergreifenden Sitzungen teil. Eine Beteiligung als Pilotbezirk ist jedoch nicht möglich. Des Weiteren werden mögliche Wissensdefizite im Rahmen von Qualitätszirkeln und durch die Erstellung von Leitfäden für Gutachter und Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter reduziert.

 

Herr BzStR Büge teilt die Auffassung von Frau Curth, dass man personalwirtschaftlich teilweise an die Grenzen des Leistbaren stößt. Daher ist die Schaffung einer Erstantragsstelle nicht möglich, solange die Personalsituation in der Abteilung derart angespannt ist.

 

Anschließend erteilt Frau Schoenthal Frau Röder das Wort, die sich zunächst ebenfalls bei Frau Curth für die Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten bedankt.

 

Sie verweist eingangs auf die Präsentation in der letzten Sitzung des Sozialausschusses, aus der hervorgeht, dass einzelne vorgetragene Punkte wie bereits erwähnt auf den Weg gebracht wurden.

 

Sowohl Frau Strobel als auch sie selbst haben es sich zur Aufgabe gemacht, alle Beteiligten in die einzelnen Prozesse mit einzubeziehen und verständliche und nutzbare Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter auf den Weg zu bringen.

 

Ein erster Erfolgsfall ist im Amt für Soziales und Wohnen bereits zu verzeichnen.

 

Auch die interne Kommunikation beschreibt Frau Röder als gut. So wird es beispielsweise einen Qualitätszirkel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, damit ein einheitlicher Kenntnisstand hergestellt wird.

 

Um eine fachlich fundierte Bedarfsfeststellung zu sichern, ist eine weitere zentrale Aufgabe die Fachlichkeit der Gutachter zu verbessern. So erfolgt unter anderem eine enge Begleitung der Gutachterinnen und Gutachter der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit.

 

Im Anschluss bedankt sich Frau Schoenthal bei Frau Röder für ihre Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Nachdem Fragen der Anwesenden durch Frau Curth, Frau Röder und Herrn BzStR Büge beantwortet wurden, macht Herr BzStR Büge nochmals darauf aufmerksam, dass zwar einzelne Prozesse in der Abteilung auf den Weg gebracht wurden, eine nachweisbare Reduzierung der Kosten jedoch erst in Zukunft greifen kann.

 

Herr Szczepanski vermisst in diesem Zusammenhang eine fehlende Prognose hinsichtlich der Ausgabenentwicklung im Bereich Hilfe zur Pflege.

 

Herr BzStR Büge erörtert diesbezüglich, dass gleichwohl ein aussagekräftiges, unterjähriges Controlling im Transferkostenbereich Hilfe zur Pflege wünschenswert wäre, doch es insbesondere in Bezug auf die Mengen derzeit nicht möglich ist. Grund hierfür sind die aktuell gültigen konzeptionellen Rahmenvorgaben für OpenProSoz; diese werden federführend durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales definiert und sind von den einzelnen Bezirken nicht beeinflussbar. Sämtliche Zahlen, die durch den Bezirk ermittelt werden können, wurden und werden selbstverständlich von der Abteilung zur Verfügung gestellt.

Es gehe im Übrigen in der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt nicht darum, nicht defizitär zu sein, sondern eine positive Entwicklung auf den Weg zu bringen. Die Prognose von Frau Curth, dass die Einsparungen nicht im vollen Umfang erbracht werden können, bezieht sich ausschließlich auf die Pflegestufe 0 im laufenden Haushalsjahr. Im Bereich der Hilfe zur Pflege gibt es jedoch noch weitere Produkte.

 

Auf erneutes Nachfragen von Herrn Szczepanski führt Herr BzStR Büge erneut aus, dass eine Darstellung unterjähriger Zahlen hinsichtlich der Entwicklung im Bereich der Hilfe zur Pflege nicht aussagekräftig ist. Er verweist Herrn Szczepanski hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Debatte auf den Hauptausschuss am 06.09.2010.

 

Frau Schoenthal beendet diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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