Auszug - Bebauungsplan XIV-287a vom 06.07.2007 mit dem Deckblatt vom 05.10.2009 ("Krugpfuhlsiedlung - Hanne Nüte")  

 
 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 02.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1456/XVIII Bebauungsplan XIV-287a vom 06.07.2007 mit dem Deckblatt vom 05.10.2009 ("Krugpfuhlsiedlung - Hanne Nüte")
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

a)

a)    Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-287a für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

b)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten eingeschränkten Beteiligung, wie unter Punkt B.4.7 und B.4.8 der anliegenden Begründung beschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2007 (Drs. Nr. 0478/XVIII) ist damit gegenstandslos.

c)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.


  Beschluss: 02.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 08.12.2010 realisiert Verantwortlich:
BA/Bau  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 02.12.2010  
Vermerk:

 
 

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