Auszug - Bebauungsplan XIV-287a vom 06.07.2007 mit dem Deckblatt vom 05.10.2009 ("Krugpfuhlsiedlung - Hanne Nüte")
a)
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung
-Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-287a für das Gelände
zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und
Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a (siehe
Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches
(AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr.4
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl.
2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach
Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt
gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b)
Gleichzeitig beschließt die
Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der
erneuten eingeschränkten Beteiligung, wie unter Punkt B.4.7 und B.4.8 der
anliegenden Begründung beschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
vom 5. Dezember 2007 (Drs. Nr. 0478/XVIII) ist damit gegenstandslos. c)
Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a ist der
Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. Der Vorlage zur
Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN
bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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