Auszug - Verschiedenes  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 12.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Schumacher spricht ein allen Ausschussmitgliedern vorliegendes Schreiben von TIO e

Frau Schumacher spricht ein allen Ausschussmitgliedern vorliegendes Schreiben von TIO e.V. an.

 

Herr Buschkowsky erläutert, dass die Behauptung von TIO, das Bezirksamt hätte die Zusammenarbeit mit dem Projekt „Interkulturelle Öffnung der Berliner Verwaltung“ einseitig und ohne Vorwarnung aufgekündigt, falsch ist. Richtig ist, dass es seit dem 31. Juli 2009 zwischen TIO und dem Bezirksamt überhaupt keine vertraglichen Beziehungen mehr gibt, die hätten aufgekündigt werden können.

 

Die Einlassung von TIO, dass es mit dem Bezirksamt Neukölln seit 2006 eine erfolgreiche Kooperationsvereinbarung geben würde, ist ebenfalls falsch. Richtig ist, dass es eine jährliche Vereinbarung mit einem Gültigkeitszeitraum jeweils vom 1. Februar bis 31. Juli gegeben hat, die einzeln für jedes Jahr getrennt abgeschlossen wurde. Dass es sich nicht um eine sich automatisch verlängernde oder mehrjährige Vereinbarungen gehandelt hat, ergibt sich aus einer Klausel jeder Vereinbarung, die ausdrücklich festlegte, dass diese zum 31.07. des Jahres endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Gleichfalls völlig absurd ist die Behauptung von TIO, dass der Nichtabschluss einer Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2010 im Zusammenhang zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bei zwei Ausbildungsverhältnissen steht.

 

Zu dem Kooperationsverhältnis mit TIO war es 2006 erstmalig gekommen, weil das Bezirksamt seine Ausbildungsplätze im regulären Bewerberverfahren nicht komplett besetzen konnte. Um die Ausbildungsplätze nicht unbesetzt zu lassen, wurde seinerzeit nach Wegen eines Quereinstiegs gesucht. Dieses in Berlin einmalige Verfahren einer zweiten Besetzungstranche war 2010 nicht mehr erforderlich, da alle Ausbildungsplätze bereits im regulären Verfahren mit geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten. 13 von den 25 ausgewählten Bewerbern haben einen Migrationshintergrund. Auch dies sowie der Umstand, dass das Bezirksamt nach der Polizei mit ihrem zehnfach größeren Personalkörper in Bezug auf die Ausbildung junger Migranten die größte Ausbildungsdienststelle der Berliner Verwaltung ist, zeigen die Abwegigkeit der weiteren Vorwürfe des Trägers.

 

Als besonders ärgerlich empfindet es Herr Buschkowsky auch, dass er das Schreiben von TIO am 6. April erhalten und der Träger sich bereits am 7. April mit seinen wahrheitwidrigen Darstellungen an die Öffentlichkeit gewandt hat. Da die falschen Behauptungen von TIO geeignet sind, den Ruf der Neuköllner Bezirksverwaltung und auch einzelner Mitarbeiterinnen zu schädigen, hat das Bezirksamt den Träger abgemahnt und für den Wiederholungsfall gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt.

 


 
 

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