Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Wie in den Jahren zuvor, wurden an den erlaubten
Verkaufstagen 29. und 30. Dezember 2009 die sogenannten
„Filialketten-Betriebe“ auf Einhaltung der Bestimmungen nach dem
Sprengstoffgesetz beim Verkauf des Silvesterfeuerwerks kontrolliert. Sonstige
Einzelhandelsbetriebe, die Silvesterfeuerwerk verkauften, wurden absprachegemäß
vom zuständigen LKA 25 überprüft. An beiden Tagen wurden vom Ordnungsamt insgesamt 39 Betriebe kontrolliert. Dabei ergaben sich keine Anzeigen. In 15 Fällen wurden Belehrungen ausgesprochen, die sich z. B. auf ordentliche Lagerung oder auf einen besseren Standort für die Feuerlöscher bezogen. Insgesamt zeigt sich, dass sich seit 2004 der Umgang mit pyrotechnischen Artikeln durch die Kontrolldichte des Ordnungsamtes deutlich verbessert hat, so dass es mindestens im Bereich der Filialbetriebe zu keinen nennenswerten Beanstandungen mehr kommt. · Im Jahr 2009 musste das Ordnungsamt Neukölln leider 26 Straftaten zum Nachteil der eigenen Mitarbeiter verzeichnen. Nach einer Stagnation im Jahr 2008 ist das die deutlich höchste Anzahl seit Gründung des Ordnungsamtes im Jahr 2004. In allen Fällen wurde Strafanzeige erstattet und in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt Strafantrag gestellt. Der höchste vom Amtsgericht Tiergarten mitgeteilte Strafbefehl im Jahr 2009 belief sich auf 100 Tagessätze zu je 15 EURO für ein Beleidigungsvergehen. |
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