Auszug - Information über die am 1. Januar 2010 in Kraft tretende Europäische Dienstleistungsrichtlinie
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Die Europäische
Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist Ende Dezember 2006 in Kraft getreten.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales und Berliner Landesrecht erfolgte
bis 28. Dezember 2009. Es soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen
werden, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat erleichtert sowie das Erbringen von Dienstleistungen über
Landesgrenzen hinweg und die Zulassung von Dienstleistern innerhalb der EU
allgemein vereinfacht wird. Die daraus für gewerbliche Dienstleister
resultierenden Rechte beim Überschreiten von Landesgrenzen werden nach einem
Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz auch innerdeutschen Dienstleistern
zugebilligt. Auf der Grundlage der EU-DLR
sind alle bundes- und landesspezifischen Rechtsgrundlagen zu überprüfen und
– soweit erforderlich - zu verändern. So wurde z. B. die Gewerbeordnung
um einige §§ erweitert, die sich unter anderem mit der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
sowie der Anzeige dieser Dienstleistungen und der Anerkennung ausländischer
Unterlagen und Bescheinigungen befassen. Allein im Land Berlin wurden ca. 1350
Normen einer Prüfung zugeführt. Die zu durchlaufenden
Verwaltungsverfahren vor Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit
sollen vereinfacht, auf ein erforderliches Minimum reduziert und beschleunigt
werden. Als Ziele werden u. a. der Verzicht auf die Vorlage von
Originaldokumenten und beglaubigten Kopien sowie auf eine persönliche
Vorsprache bei einer Behörde rechtlich verbindlich festgeschrieben.
Genehmigungsfristen werden verkürzt oder durch Genehmigungsfiktionen (3 Monate
nach Zugang der vollständigen Antragsunterlagen) ersetzt. Der antragstellende
Dienstleister erhält das Recht, seine Verfahren über einen „Einheitlichen
Ansprechpartner (EA)“ abzuwickeln. Damit tritt eine praktische
Erleichterung für den Dienstleister ein, der nicht mehr mit verschiedenen
Behörden Kontakt aufnehmen muss. Der EA wird auf Landesebene bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen angesiedelt und bietet
Informationen, Auskünfte, Beratung und Begleitung von Dienstleistern sowie
Verfahrenskoordination unter anderem auch mit Koorperationspartnern wie IHK,
HWK und DGB. Ein Eingriff in die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden ist
nicht vorgesehen, jedoch hat der EA das Recht, die Verfahren hinsichtlich
Terminsetzung und Terminkontrolle zu koordinieren. Der EA in Berlin versteht
sich in Ergänzung zum gesetzlichen Auftrag zudem als Schnittstelle zur
Wirtschaftsförderung und beabsichtigt in Kooperation mit dem DGB auch
Erstinformationen über Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung zu stellen. Für den Kontakt zu den
Bezirken, in denen im Wesentlichen alle erforderlichen Genehmigungsverfahren zu
bearbeiten sein werden, wird in jedem Bezirk eine dem Ordnungsamt
zugeordnete bezirkliche Kopfstelle
eingerichtet. Kernstück der Umsetzung der
EU-DLR in die Praxis wird in Berlin ein IT – System sein, dass derzeit
noch aufgebaut wird. Die geplante Freischaltung für den 28. Dezember 2009
konnte nicht realisiert werden und wird wahrscheinlich nicht vor Mai 2010
erfolgen. In den Bezirken sollen alle
Bereiche, deren Beteiligung an Verfahren nach EU-DLR erforderlich werden kann,
an diese elektronische Plattform angebunden werden. Die im Rahmen ihrer
Aufgabenerfüllung durch die Umsetzung der EU–DLR im Einzelfall
betroffenen Ämter wurden bereits durch Schulungsmaßnahmen in das IT- System
eingewiesen. Zunächst werden die folgenden Dienstleistungen im IT –
System abgebildet und über den einheitlichen Ansprechpartner bei der
Senatswirtschaftsverwaltung an die Bezirke weitergeleitet werden: Ø
Reisegewerbekarte Ø
Reisegewerbekartenfreie
Tätigkeit Ø
Gewerbeanmeldung Ø
Gewerbeabmeldung Ø
Gewerbeummeldung Ø
Anmeldung
Wanderlager Ø
Erlaubnis
Bewachungsgewerbe Ø
Anzeige
grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten
Berufen (nach deutschem Recht Berufe mit Sachkunde- oder
Unterrichtungsnachweis) Ø
Erlaubniserteilung
Makler Ø
Erlaubniserteilung
Bewacher Ø
Ausnahmegenehmigung
nach StVO und / oder Berliner Straßengesetz (z. B. Straßenfeste,
Schankvorgärten) Ø
Genehmigung
von Werbematerial Ø
Bezirksspezifisch
nicht zugeordnete Dienstleistungen Ergänzend wird eine Binnenmarktinformationssystem (IMI = Internal Market
Information System) aufgebaut, welches dem grenzüberschreitenden
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden unterschiedlicher
Mitgliedstaaten bei allen der EU-DLR unterfallenden Sachverhalten dienen soll.
Damit soll die Zusammenarbeit von Verwaltungen bei der Überwachung der
Dienstleister auf europäischer Ebene verbessert werden. Die Anbindung des IMI an das Bezirkssamt erfolgt ebenfalls über das
Ordnungsamt. Die beteiligten Bereiche wurden entsprechend geschult. Erfahrungen
mit realen Fällen konnten bisher noch nicht gesammelt werden. |
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