Auszug - Information über die am 1. Januar 2010 in Kraft tretende Europäische Dienstleistungsrichtlinie  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Terra Naturkost Handels KG
Ort: Gradestraße 92, 12347 Berlin
 
Beschluss

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist Ende Dezember 2006 in Kraft getreten

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales und Berliner Landesrecht erfolgte bis 28. Dezember 2009. Es soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert sowie das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg und die Zulassung von Dienstleistern innerhalb der EU allgemein vereinfacht wird. Die daraus für gewerbliche Dienstleister resultierenden Rechte beim Überschreiten von Landesgrenzen werden nach einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz auch innerdeutschen Dienstleistern zugebilligt.

 

Auf der Grundlage der EU-DLR sind alle bundes- und landesspezifischen Rechtsgrundlagen zu überprüfen und – soweit erforderlich - zu verändern. So wurde z. B. die Gewerbeordnung um einige §§ erweitert, die sich unter anderem mit der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sowie der Anzeige dieser Dienstleistungen und der Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen befassen. Allein im Land Berlin wurden ca. 1350 Normen einer Prüfung zugeführt.

 

Die zu durchlaufenden Verwaltungsverfahren vor Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sollen vereinfacht, auf ein erforderliches Minimum reduziert und beschleunigt werden. Als Ziele werden u. a. der Verzicht auf die Vorlage von Originaldokumenten und beglaubigten Kopien sowie auf eine persönliche Vorsprache bei einer Behörde rechtlich verbindlich festgeschrieben. Genehmigungsfristen werden verkürzt oder durch Genehmigungsfiktionen (3 Monate nach Zugang der vollständigen Antragsunterlagen) ersetzt.

 

Der antragstellende Dienstleister erhält das Recht, seine Verfahren über einen „Einheitlichen Ansprechpartner (EA)“ abzuwickeln. Damit tritt eine praktische Erleichterung für den Dienstleister ein, der nicht mehr mit verschiedenen Behörden Kontakt aufnehmen muss. Der EA wird auf Landesebene bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen angesiedelt und bietet Informationen, Auskünfte, Beratung und Begleitung von Dienstleistern sowie Verfahrenskoordination unter anderem auch mit Koorperationspartnern wie IHK, HWK und DGB. Ein Eingriff in die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden ist nicht vorgesehen, jedoch hat der EA das Recht, die Verfahren hinsichtlich Terminsetzung und Terminkontrolle zu koordinieren. Der EA in Berlin versteht sich in Ergänzung zum gesetzlichen Auftrag zudem als Schnittstelle zur Wirtschaftsförderung und beabsichtigt in Kooperation mit dem DGB auch Erstinformationen über Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Kontakt zu den Bezirken, in denen im Wesentlichen alle erforderlichen Genehmigungsverfahren zu bearbeiten sein werden, wird in jedem Bezirk eine dem Ordnungsamt zugeordnete  bezirkliche Kopfstelle eingerichtet.

 

Kernstück der Umsetzung der EU-DLR in die Praxis wird in Berlin ein IT – System sein, dass derzeit noch aufgebaut wird. Die geplante Freischaltung für den 28. Dezember 2009 konnte nicht realisiert werden und wird wahrscheinlich nicht vor Mai 2010 erfolgen.  In den Bezirken sollen alle Bereiche, deren Beteiligung an Verfahren nach EU-DLR erforderlich werden kann, an diese elektronische Plattform angebunden werden.

Die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung durch die Umsetzung der EU–DLR im Einzelfall betroffenen Ämter wurden bereits durch Schulungsmaßnahmen in das IT- System eingewiesen. Zunächst werden die folgenden Dienstleistungen im IT – System abgebildet und über den einheitlichen Ansprechpartner bei der Senatswirtschaftsverwaltung an die Bezirke weitergeleitet werden:

Ø                 Reisegewerbekarte

Ø                 Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit

Ø                 Gewerbeanmeldung

Ø                 Gewerbeabmeldung

Ø                 Gewerbeummeldung

Ø                 Anmeldung Wanderlager

Ø                 Erlaubnis Bewachungsgewerbe

Ø                 Anzeige grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen (nach deutschem Recht Berufe mit Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis)

Ø                 Erlaubniserteilung Makler

Ø                 Erlaubniserteilung Bewacher

Ø                 Ausnahmegenehmigung nach StVO und / oder Berliner Straßengesetz (z. B. Straßenfeste, Schankvorgärten)

Ø                 Genehmigung von Werbematerial

Ø                 Bezirksspezifisch nicht zugeordnete Dienstleistungen

 

Ergänzend wird eine Binnenmarktinformationssystem (IMI = Internal Market Information System) aufgebaut, welches dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden unterschiedlicher Mitgliedstaaten bei allen der EU-DLR unterfallenden Sachverhalten dienen soll. Damit soll die Zusammenarbeit von Verwaltungen bei der Überwachung der Dienstleister auf europäischer Ebene verbessert werden. Die Anbindung des IMI an das Bezirkssamt erfolgt ebenfalls über das Ordnungsamt. Die beteiligten Bereiche wurden entsprechend geschult. Erfahrungen mit realen Fällen konnten bisher noch nicht gesammelt werden.

 


 
 

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