Auszug - B-Plan 8-50 "Neuland-Siedlungen" - Aufstellung eines B-Planes"  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 12.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet, dass dieses der letzte B-Plan ist, der in Bezug auf die Erbbauheimstättensiedlungen aufgestellt wird

Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet, dass dieses der letzte B-Plan ist, der in Bezug auf die Erbbauheimstättensiedlungen aufgestellt wird. Er gilt für die Siedlungen Neuland, die aus drei Bereichen bestehen. Hintergrund ist auch hier die Sicherung der Eigenart der Bebauung, auch bei einem späteren Verkauf des Liegenschaftsfonds.

 

Herr Winkelmann (Pächter auf Neuland) erklärt, dass der Pachtvertrag mit den bindenden Anlagen bis 2071/2073 und 2074 lief. Derzeit kann keiner der Pächter sein Grundstück erwerben. Die Siedler möchten sichergestellt wissen, dass in dem B-Plan sich die Gestaltungsspielräume auf den Grundstücken nicht verschlechtern. Bislang wirkt sich der Umstand, dass ein Teil der großen Grundstücke nicht bebaut werden kann, auch in der Pacht nieder.

 

Herr Borowski versichert, dass in dem B-Plan die Gestaltungsrichtlinien und Vorgaben der in den 80er Jahren entwickelten Anlagen zu den Pachtverträgen festgehalten werden sollen. Im Übrigen gibt es noch mehrere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung, in deren Rahmen sich die Betroffenen äußern können. Nach geltendem Recht könnten die Siedlungsgrundstücke stärker ausgenutzt werden (Hammergrundstück), sodass eine Verdichtung entstünde, die nicht gewollt ist. 

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Aufstellung des B-Planes 8-50  ohne Einwände zur Kenntnis.

 


 
 

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