Auszug - Besprechung zur Drucksache 1175/XVIII B-Plan XIV-185cba - Zürich-Grundschule (auf Grund der Dringlichkeitsbesprechung der Vorlage vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bezirksamtes am 12.01.2010 - Vorlage wird Anfang Januar 2010 nachgereicht)
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Herr
Bezirksstadtrat Blesing erläutert, dass ein erneuter BVV-Beschluss notwendig
ist, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen ihrer
Rechtskontrolle Änderungen gewünscht hat. Die Änderungen beziehen sich
allerdings nicht auf den Zweck des B-Planes, die Erweiterung der Zürich-Schule.
Das Bezirksamt hat am heutigen Tag der neuen Vorlage des B-Planes zugestimmt. Herr Borowski
weist auf den im Gerichtsverfahren gescheiterten B-Plan zum Spreebogen hin. Ein
Grund war hier die mangelnde Darstellung der Abwägung der privaten zu den
öffentlichen Interessen. Da hier zwei Privatgrundstücke zur Realisierung in
Anspruch genommen werden müssen – ein Wohnhaus mit Kfz-Werkstatt und ein
an einen Kfz-Händler verpachtetes, aber unbebautes Gewerbegrundstück –
erfolgte der dringende Hinweis im B-Plan XIV-185cba Nachbesserungen vorzunehmen.
Kaufverhandlungen werden durch die dafür zuständige Behörde geführt und
wahrscheinlich wird kein Enteignungsverfahren notwendig. Mit einer
verständlichen Darlegung der Abwägung der privaten mit den öffentlichen
Interessen ist die Vorlage ab Seite 28 um 1 ½ Seiten erweitert worden. Außerdem
wurde auf bestimmte Bereiche des Umweltschutzes wie den Baum-/Lärmschutz etc.
noch intensiver eingegangen. Inhaltlich ergibt sich aber keine Veränderung. Auf
Grund der Eilbedürftigkeit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
bereits eine Prüfung vorab durchgeführt und würde der vorliegenden Fassung des
B-Planes zustimmen. Die
Ausschussmitglieder empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die
Annahme des B-Planes XIV-185cba. |
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