Auszug - Besprechung zur Drucksache 1175/XVIII B-Plan XIV-185cba - Zürich-Grundschule (auf Grund der Dringlichkeitsbesprechung der Vorlage vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bezirksamtes am 12.01.2010 - Vorlage wird Anfang Januar 2010 nachgereicht)  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 12.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Blesing erläutert, dass ein erneuter BVV-Beschluss notwendig ist, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Rechtskontrolle Änderungen gewünscht hat

Herr Bezirksstadtrat Blesing erläutert, dass ein erneuter BVV-Beschluss notwendig ist, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Rechtskontrolle Änderungen gewünscht hat. Die Änderungen beziehen sich allerdings nicht auf den Zweck des B-Planes, die Erweiterung der Zürich-Schule. Das Bezirksamt hat am heutigen Tag der neuen Vorlage des B-Planes zugestimmt.

 

Herr Borowski weist auf den im Gerichtsverfahren gescheiterten B-Plan zum Spreebogen hin. Ein Grund war hier die mangelnde Darstellung der Abwägung der privaten zu den öffentlichen Interessen. Da hier zwei Privatgrundstücke zur Realisierung in Anspruch genommen werden müssen – ein Wohnhaus mit Kfz-Werkstatt und ein an einen Kfz-Händler verpachtetes, aber unbebautes Gewerbegrundstück – erfolgte der dringende Hinweis im B-Plan XIV-185cba  Nachbesserungen vorzunehmen. Kaufverhandlungen werden durch die dafür zuständige Behörde geführt und wahrscheinlich wird kein Enteignungsverfahren notwendig. Mit einer verständlichen Darlegung der Abwägung der privaten mit den öffentlichen Interessen ist die Vorlage ab Seite 28 um 1 ½ Seiten erweitert worden. Außerdem wurde auf bestimmte Bereiche des Umweltschutzes wie den Baum-/Lärmschutz etc. noch intensiver eingegangen. Inhaltlich ergibt sich aber keine Veränderung. Auf Grund der Eilbedürftigkeit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits eine Prüfung vorab durchgeführt und würde der vorliegenden Fassung des B-Planes zustimmen.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die Annahme des B-Planes XIV-185cba.

 


 
 

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