Auszug - EU-Aktionsplan für behinderte Menschen
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Frau Smaldino, die Bezirksbeauftagte für Menschen mit Behinderung, berichtet:
Die Vereinten Nationen haben am 13. Dezember 2006 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Artikel 1: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Werte zu fördern.“ Der Bundestag hat am 21. Dezember 2008 per Gesetz diesem Übereinkommen zugestimmt und die darin enthaltenen Grundsätze und Selbstverpflichtungen übernommen. In diesem Zusammenhang sollen Aktionspläne auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene erstellt werden, in denen ausgehend von der Ist-Situation von behinderten Menschen Strategien zur Verbesserung entwickelt werden sollen, aus denen sich in der Folge konkrete Projekte ableiten lassen. Finanzierungen wären, insbesondere wenn es um den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Arbeit und Beschäftigung geht, aus den Ausgleichsmitteln möglich, die die Arbeitgeber einstellen, die nicht die gesetzlich vorgegebene Quote zu beschäftigender Behinderter erfüllen. Es gibt aber noch andere Finanzierungsmöglichkeiten. Lt. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für die Umsetzung des UN-Übereinkommens zuständig ist, besteht ein sehr großes Interesse an Aktionsplänen, die bislang aber weder auf Bundes-, Länder- noch Kommunalebene vorliegen. In Neukölln hat Frau Smaldino nun mit der Erstellung eines Aktionsplanes begonnen. Die Abteilungen des Bezirksamtes werden eng in die Erarbeitung eingebunden. Damit dürfte Neukölln eine Vorreiterrolle nicht nur unter den Berliner Bezirken, sondern darüber hinaus möglicherweise bis auf Bundesebene spielen.
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