Auszug - Abdeckung von Schiffsladungen
Herr Jendralski
erläutert noch mal kurz den Antrag und die Hintergründe. Es geht ihm dabei vor
allem um die Verhinderungen der beobachteten Beeinträchtigungen durch die
fehlenden bzw. mangelnden Abdeckungen der Schiffsladungen. Er bittet die WSP um
Auskunft zur Rechts- und Sachlage, was kann die WSP tun? Herr Hauptkommissar
Stein und Langmathcker (WSP) erläutern hierzu, dass es keine generelle
gesetzliche Abdeckpflicht beim Schiffsverkehr gibt. Entscheidend sei hier die
einzelfallbezogene entsprechende Betriebsgenehmigung der Genehmigungsbehörde,
einschließlich der Transportabfallgenehmigung. Danach ist eine
Geruchsbelästigung zu tolerieren und eine Öffnung der Ladevorrichtungen oder
Abdeckung legitim. Die WSP sagt zu, dass entsprechend der Einzelfallsituation
aufgenommen werden und zukünftig versucht wird, diese in relativ kurzer Zeit
vor Ort zu kontrollieren. Herr Schloßmacher will als
CDU-Fraktion nach den gemachten Ausführungen dem Antrag zu Drucksache nun nicht
mehr zustimmen. Herr Jendralski von der SPD zieht daher den Antrag zurück. |
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