Auszug - Bericht über die Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Der Fachbereich mit den beiden Säulen
Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz hat 18 verschiedene Aufgabengebiete u.
a. die Überwachung des gewerblichen Umgangs mit Lebensmitteln, auf die im
Folgenden eingegangen wird. In Neukölln unterliegen ca. 3500 Betriebe und
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung der Lebensmittelüberwachung. Davon
sind 1500 der Gastronomie und 1700 dem Einzelhandel zuzurechnen. Zur Vermeidung
späterer Probleme und unnötiger Kosten bei der Einhaltung lebensmittelrechtlicher
Anforderung werden die Gewerbetreibenden bereits im Vorfeld bei der Planung von
Betriebsräumen und Konzepten ausführliche Beratungen angeboten. Nach der
Betriebseröffnung unterliegen die Betriebe der regelmäßigen Überwachung. Dass
die bundesrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Häufigkeit der Überwachung von
keiner Behörde eingehalten werden können, ist auch dem Gesetzgeber z. B. durch
das Qualitätsmanagementsystem bekannt. In Neukölln werden im Jahr rund 5000
Kontrollen durchgeführt, die sorgfältig vor- und nachbereit und auch
dokumentiert werden müssen. Zu den sogenannten Betriebskontrollen gehören
Regelkontrollen, deren Häufigkeit je nach Risikobewertung zwischen wenigen
Tagen und drei Jahren variiert. Hinzu kommen Nachkontrollen zur Überprüfung der
Abstellung bei festgestellten Mängeln sowie Verdachts- und Beschwerdekontrollen
nach Bürgerbeschwerden oder Mitteilungen aus dem europäischen
Schnellwarnsystem. Die Kontrollen haben nicht den Charakter
einer Razzia, sondern werden von Einzelmitarbeitern durchgeführt. Großbetriebe
sind wegen der hohen Eigenkontrollen relativ unauffällig, Probleme bestehen im
Gastronomiebereich mit hoher Fluktuation und geringem Eigenkapital. Dass
Mitarbeiter im Rahmen der Kontrollen bedroht werden, kann wie bei allen
Außendiensttätigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber bislang war
dies nur in Einzelfällen zu verzeichnen. Zur Korruptionsvorsorge rotieren die
Mitarbeiter präventiv nach drei Jahren in einen anderen örtlichen
Zuständigkeitsbereich. Im Jahr 2008 wurden im Rahmen der Kontrollen
der Lebensmittelaufsicht folgende Maßnahmen getroffen. 12 Schließungen 23 Sicherstellungen von Ware 277 Verdachtsproben wurden gezogen 36 Abgaben an die Amtsanwaltschaft
(Strafverfahren) 45 Bußgeldverfahren 106 Feststellungen wurden an andere
zuständige Behörden weitergegeben 124 Verwarnungen 335 schriftliche Belehrungen 420 ausführliche mündliche Belehrungen. Während in 2008 Bußgelder in Höhe von 16.000
€ ins Soll gestellt wurden, waren es in der ersten neun Monaten des
Jahres 2009 schon 24.000 €. Hintergrund ist eine erhöhte
Beanstandungsquote bei entnommenen Proben. Im Fachbereich Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht sind gegenwärtig drei Tierärzte und vier
Lebensmittelkontrolleure beschäftigt. Ganz aktuell hat das Bezirksamt die
Erlaubnis zur Außeneinstellung von je einem weiteren Lebensmittelkontrolleur
und einem Tierarzt erhalten. Die Kosten von 100.000 € muss das Bezirksamt
aber selbst aufbringen. Für die Umsetzung des
Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten ist nicht dieser Fachbereich, sondern
der allgemeine Außendienst des Ordnungsamtes zuständig. Herr Buschkowsky weist
in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der
Personalknappheit und der schwierigen Rechtsmaterie keine nichtanlassbezogenen
Kontrollen durchgeführt werden. Gaststätten werden nur auf Hinweis aus der
Bevölkerung dahingehend überprüft. Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. |
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