Auszug - Bericht über die Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Britzer Tor
Ort: Karl-Marx-Straße 262, 12057 Berlin
 
Beschluss

Der Fachbereich mit den beiden Säulen Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz hat 18 verschiedene Aufgabengebiete u

Der Fachbereich mit den beiden Säulen Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz hat 18 verschiedene Aufgabengebiete u. a. die Überwachung des gewerblichen Umgangs mit Lebensmitteln, auf die im Folgenden eingegangen wird. In Neukölln unterliegen ca. 3500 Betriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung der Lebensmittelüberwachung. Davon sind 1500 der Gastronomie und 1700 dem Einzelhandel zuzurechnen. Zur Vermeidung späterer Probleme und unnötiger Kosten bei der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Anforderung werden die Gewerbetreibenden bereits im Vorfeld bei der Planung von Betriebsräumen und Konzepten ausführliche Beratungen angeboten. Nach der Betriebseröffnung unterliegen die Betriebe der regelmäßigen Überwachung. Dass die bundesrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Häufigkeit der Überwachung von keiner Behörde eingehalten werden können, ist auch dem Gesetzgeber z. B. durch das Qualitätsmanagementsystem bekannt. In Neukölln werden im Jahr rund 5000 Kontrollen durchgeführt, die sorgfältig vor- und nachbereit und auch dokumentiert werden müssen. Zu den sogenannten Betriebskontrollen gehören Regelkontrollen, deren Häufigkeit je nach Risikobewertung zwischen wenigen Tagen und drei Jahren variiert. Hinzu kommen Nachkontrollen zur Überprüfung der Abstellung bei festgestellten Mängeln sowie Verdachts- und Beschwerdekontrollen nach Bürgerbeschwerden oder Mitteilungen aus dem europäischen Schnellwarnsystem.

 

Die Kontrollen haben nicht den Charakter einer Razzia, sondern werden von Einzelmitarbeitern durchgeführt. Großbetriebe sind wegen der hohen Eigenkontrollen relativ unauffällig, Probleme bestehen im Gastronomiebereich mit hoher Fluktuation und geringem Eigenkapital. Dass Mitarbeiter im Rahmen der Kontrollen bedroht werden, kann wie bei allen Außendiensttätigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber bislang war dies nur in Einzelfällen zu verzeichnen. Zur Korruptionsvorsorge rotieren die Mitarbeiter präventiv nach drei Jahren in einen anderen örtlichen Zuständigkeitsbereich.

 


Im Jahr 2008 wurden im Rahmen der Kontrollen der Lebensmittelaufsicht folgende Maßnahmen getroffen.

 

12 Schließungen

 

23 Sicherstellungen von Ware

 

277 Verdachtsproben wurden gezogen

 

36 Abgaben an die Amtsanwaltschaft (Strafverfahren)

 

45 Bußgeldverfahren

 

106 Feststellungen wurden an andere zuständige Behörden weitergegeben

 

124 Verwarnungen

 

335 schriftliche Belehrungen

 

420 ausführliche mündliche Belehrungen.

 

Während in 2008 Bußgelder in Höhe von 16.000 € ins Soll gestellt wurden, waren es in der ersten neun Monaten des Jahres 2009 schon 24.000 €. Hintergrund ist eine erhöhte Beanstandungsquote bei entnommenen Proben.

 

Im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sind gegenwärtig drei Tierärzte und vier Lebensmittelkontrolleure beschäftigt. Ganz aktuell hat das Bezirksamt die Erlaubnis zur Außeneinstellung von je einem weiteren Lebensmittelkontrolleur und einem Tierarzt erhalten. Die Kosten von 100.000 € muss das Bezirksamt aber selbst aufbringen.

 

Für die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten ist nicht dieser Fachbereich, sondern der allgemeine Außendienst des Ordnungsamtes zuständig. Herr Buschkowsky weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Personalknappheit und der schwierigen Rechtsmaterie keine nichtanlassbezogenen Kontrollen durchgeführt werden. Gaststätten werden nur auf Hinweis aus der Bevölkerung dahingehend überprüft. Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 


 
 

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