Auszug - Bericht zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (Drs. Nr. 0699/XVIII)  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dienstsitz der Friedhofsverwaltung
Ort: Hüfnerweg 39, 12349 Berlin
 
Beschluss

Herr Kanert berichtet, dass die Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes drei Abschnitte umfasst

Herr Kanert berichtet, dass die Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes drei Abschnitte umfasst. Der erste Abschnitt ist bereits erfolgt, nämlich die haushaltsmäßige Neukategorierung von nichtpietätsbefangenen Flächen auf Friedhöfen. Diese Flächen werden in einem langwierigen Verfahren entwidmet; allerdings sind schon jetzt hierfür nur noch Kosten zur Pflege von Grünflächen nach der Aufwandsklasse 4 abrechenbar. Dies bedeutet, dass die Summe des Unterhaltungsaufwandes zum 01.01.2009 bereits um 38.000 € abgesenkt wurde. Hierunter fallen beispielsweise folgende Flächen: Wirtschaftshof (Buckower Damm 170), Friedhofsverwaltung Hüfnerweg, Zufahrt zur Feierhalle Parkfriedhof, Personalunterkunft Columbiadamm oder die Fläche vor dem Friedhof Lilienthal.

 

Der zweite Abschnitt der Umsetzung ist die Schließung des Friedhofes Urnenhain. Mit einem Aushang wurden die Nutzer und Besucher informiert, dass ab dem 01.01.2009 keine neue Grabstätte mehr erworben werden kann. Damit werden Bereiche des Friedhofes auf denen Reihengräber angelegt worden sind, bereits nach 20 Jahren - also zum 01.01.2029 – entwidmenbar. Bei den Wahlgrabstätten gibt es noch die Möglichkeit, innerhalb der Laufzeit von 20 Jahren weitere Urnen einzubringen. Dies bedeutet rein rechnerisch, dass derartige Flächen möglicherweise erst zum 01.01.2049 frei werden. Allerdings könnten dann bei vereinzelten Gräbern auch eine Umbettung in aktive Grabfelder erfolgen. In den ersten Wochen hatte der schriftliche Aushang zu Irritationen beim Bürger geführt, die allerdings in den Telefonaten direkt aufgeklärt weden konnten.

 

Von Frau Gloeden wird nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Laufzeit einer Grabstelle von 20 Jahren aufzukündigen. Herr Kanert verneint dies, da die rechtlichen Vorschriften diese Liegezeit zwingend vorschreiben. Sollte eine Grabstelle besonders ungepflegt sein, so wird sie vollständig gesäubert und Rasenansaat ausgebracht.

 

 


 
 

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