Auszug - Bericht zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (Drs. Nr. 0699/XVIII)
Herr Kanert berichtet, dass die Umsetzung des
Friedhofsentwicklungsplanes drei Abschnitte umfasst. Der erste Abschnitt ist
bereits erfolgt, nämlich die haushaltsmäßige Neukategorierung von
nichtpietätsbefangenen Flächen auf Friedhöfen. Diese Flächen werden in einem
langwierigen Verfahren entwidmet; allerdings sind schon jetzt hierfür nur noch
Kosten zur Pflege von Grünflächen nach der Aufwandsklasse 4 abrechenbar. Dies
bedeutet, dass die Summe des Unterhaltungsaufwandes zum 01.01.2009 bereits um 38.000
€ abgesenkt wurde. Hierunter fallen beispielsweise folgende Flächen:
Wirtschaftshof (Buckower Damm 170), Friedhofsverwaltung Hüfnerweg, Zufahrt zur
Feierhalle Parkfriedhof, Personalunterkunft Columbiadamm oder die Fläche vor
dem Friedhof Lilienthal. Der zweite Abschnitt der Umsetzung ist die Schließung des Friedhofes
Urnenhain. Mit einem Aushang wurden die Nutzer und Besucher informiert, dass ab
dem 01.01.2009 keine neue Grabstätte mehr erworben werden kann. Damit werden
Bereiche des Friedhofes auf denen Reihengräber angelegt worden sind, bereits
nach 20 Jahren - also zum 01.01.2029 – entwidmenbar. Bei den
Wahlgrabstätten gibt es noch die Möglichkeit, innerhalb der Laufzeit von 20
Jahren weitere Urnen einzubringen. Dies bedeutet rein rechnerisch, dass
derartige Flächen möglicherweise erst zum 01.01.2049 frei werden. Allerdings
könnten dann bei vereinzelten Gräbern auch eine Umbettung in aktive Grabfelder
erfolgen. In den ersten Wochen hatte der schriftliche Aushang zu Irritationen
beim Bürger geführt, die allerdings in den Telefonaten direkt aufgeklärt weden
konnten. Von Frau Gloeden wird nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die
Laufzeit einer Grabstelle von 20 Jahren aufzukündigen. Herr Kanert verneint
dies, da die rechtlichen Vorschriften diese Liegezeit zwingend vorschreiben.
Sollte eine Grabstelle besonders ungepflegt sein, so wird sie vollständig
gesäubert und Rasenansaat ausgebracht. |
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