Auszug - Umgang mit dem neuen Ladenschlussgesetz  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gelände des Hornbach-Baumarktes
Ort: Gradestraße 100, 12347 Berlin
 
Beschluss

Es wird eine Übersicht verteilt über die Ladenöffnungszeiten für Einzelhandelbetriebe

Es wird eine Übersicht verteilt über die Ladenöffnungszeiten für Einzelhandelbetriebe. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 00.00 bis 24.00 Uhr und an den Adventssonntagen von 13.00 bis 20.00 Uhr. Vier Sonn- und Feiertage werden per Allgemeinverfügung vom Senat freigestellt und daneben hat jede Verkaufsstelle die Möglichkeit, aus besonderem Anlass an zwei Sonntagen im Jahr zu öffnen.

 

             Auf Nachfrage von Herrn Mahlo erklärt Frau Dr. Joswig, dass ein Teil der Verwaltung durch die neuen Ladenöffnungszeiten insofern entlastet wird, als keine Ausnahmegenehmigungen mehr bearbeitet werden müssen. Dies hat aber auch zur Folge, dass nunmehr weniger Einnahmen erzielt werden. Stärker belastet werden wird die Lebensmittelaufsicht, die nun auch in den Abendstunden wird arbeiten müssen. Eventuell muss auch die Parkraumüberwachung in die Abendstunden ausgedehnt werden. Die Wochenmärkte haben festgesetzte Zeiten, ob der private Veranstalter andere Zeiten erwägt, ist der Verwaltung nicht bekannt.


 
 

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