Auszug - Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen durch die Berliner Polizei (Polizeidirektion 5)  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BV Kroll erläutert den Hintergrund, das Thema im Ausschuss zu behandeln und benennt u

Herr BV Kroll erläutert den Hintergrund, das Thema im Ausschuss zu behandeln und benennt u.a. den Amoklauf an einer Schule in Winnenden und die anschließende breite öffentliche Diskussion.

 

Herr BzStR Schimmang erläutert den „Notfallplan für die Berliner Schulen“, Musterexemplare werden zur Ansicht gegeben. Dieser Plan ist in jeder Schule vorhanden, es sind u.a. Regelungen zum Verhalten im „Amokfall“ enthalten (Alarmierungssignale, Einschließen, Aufenthalt in Fensternähe vermeiden). Ein für Berlin einheitlicher Plan zur Durchführung und Schulung werde zurzeit erarbeitet. Zudem werde in Neukölln pädagogische Prävention betrieben über die Arbeit von  Schulstationen, die Aufstockung des pädagogischen Personals ab Schuljahr 2009/2010 sowie durch enge Zusammenarbeit mit und Beratung durch die Berliner Polizei. Jede Drohung eines Amoklaufes – auch ohne tatsächliche Tatabsicht – werde in Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule angemessen behandelt. Eine Aufnahme des Themas in die Lehrpläne sei nicht beabsichtigt, eine Thematisierung in den jeweiligen Schulkonferenzen werde begrüßt.

 

Herr Schmidt berichtet aus einer von SenBWF eingerichteten Arbeitsgruppe, die Vorschläge zum Umgang mit der Problematik erarbeiten sollte. Die AG bestand aus Vertretern der SenBWF, der Polizei und Vertretern einzelner Schulämter, darunter Neukölln. Mit Stand vom 08.06.09 wurde ein berlinweit einheitliches Vorgehen festgelegt:

 

·            Zur Alarmierung mit dem Ziel der Verbarrikadierung in den Klassenräumen sollen die Pausensignalanlagen so lange für Durchsagen über einen Amokalarm genutzt werden, bis sämtliche Schulstandorte über Lautsprecheranlagen verfügen. Alarm- und Signalsysteme in den Schulen werden auf der Basis der Pausenklingelanlagen geschaltet, erforderlichenfalls werden Rufmelder installiert.

·            Der Hauptalarm befindet sich in den Neuköllner Schulen in der Hausmeisteloge, in 80 % der Schulen findet sich im Sekretariat eine zweite Alarmauslösestelle. Notrufeinrichtungen in Klassenräumen sind nicht sinnvoll, da die Menge möglicher Fehlalarme die Sensibilität für echte Notfälle reduzierten könnte.

·            Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten werden Sprechanlagen installiert. Mittel für entsprechende Einbauten in bestehenden Schulen werden nicht zur Verfügung gestellt.

·            Darüber hinaus werden die Schulen gebeten, Alarmierungsketten über Mobiltelefone zu organisieren.

·            Geeignete Schließsysteme werden zurzeit vom Hochbauamt Neukölln geprüft. Grundsätzlich sind bereits jetzt alle Klassenräume von innen abschließbar, sie verfügen über Normzylinder, alle Lehrer und Lehrerinnen sind im Besitz der entsprechenden Schlüssel.

·            Eine aufgrund des ausgelösten Alarmes bestehende Notfallsituation werde ausschließlich durch die Polizei oder die Feuerwehr beendet.

 

Herr Szymanski         , PolDir5, VB III, erläutert, dass in den bisher bekannten Amokfällen die Täter jeweils einen gezielten Tatplan hatten. Zur Abwehr seien ein abgestimmtes Alarmsystem und ein festgelegtes Abwehrverhalten sinnvoll. Zurzeit würden „normale Funkwagenbesatzungen“, die im Regelfall als Erste vor Ort sind, geschult, um adäquat reagieren zu können.

 

Probealarme böten wenig Nutzen, wichtiger sei eine regelmäßige Schulung/Information für die Lehrkräfte zum angemessenen Verhalten.

 

Er bittet alle um frühzeitige Meldung an die Polizei bei Kenntnis über einen angedrohten Amoklauf.

 

Herr Migulla ergänzt, dass im Einzelfall Prävention durch Einwirken auf mögliche Täter und Nachsorge für tatsächliche Opfer zu den Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes gehöre. Um Notfallsituationen zu vermeiden, sei die Sensibilität der jeweiligen Pädagogen gefordert, auf Signale zu achten, die auf einen möglichen Amoklauf hinweisen könnten. In Neukölln würden 8 Schulpsychologen auf Anforderung der Schulleitung beratend tätig. Die bisherige Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen und der Polizeibehörde habe sich in Berlin bewährt.

 


 
 

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