Auszug - Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen durch die Berliner Polizei (Polizeidirektion 5)
Herr BV Kroll erläutert den
Hintergrund, das Thema im Ausschuss zu behandeln und benennt u.a. den Amoklauf
an einer Schule in Winnenden und die anschließende breite öffentliche
Diskussion. Herr BzStR Schimmang
erläutert den „Notfallplan für die Berliner Schulen“,
Musterexemplare werden zur Ansicht gegeben. Dieser Plan ist in jeder Schule
vorhanden, es sind u.a. Regelungen zum Verhalten im „Amokfall“
enthalten (Alarmierungssignale, Einschließen, Aufenthalt in Fensternähe vermeiden).
Ein für Berlin einheitlicher Plan zur Durchführung und Schulung werde zurzeit
erarbeitet. Zudem werde in Neukölln pädagogische Prävention betrieben über die
Arbeit von Schulstationen, die
Aufstockung des pädagogischen Personals ab Schuljahr 2009/2010 sowie durch enge
Zusammenarbeit mit und Beratung durch die Berliner Polizei. Jede Drohung eines
Amoklaufes – auch ohne tatsächliche Tatabsicht – werde in
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule angemessen behandelt. Eine Aufnahme
des Themas in die Lehrpläne sei nicht beabsichtigt, eine Thematisierung in den
jeweiligen Schulkonferenzen werde begrüßt. Herr Schmidt berichtet aus
einer von SenBWF eingerichteten Arbeitsgruppe, die Vorschläge zum Umgang mit
der Problematik erarbeiten sollte. Die AG bestand aus Vertretern der SenBWF,
der Polizei und Vertretern einzelner Schulämter, darunter Neukölln. Mit Stand
vom 08.06.09 wurde ein berlinweit einheitliches Vorgehen festgelegt: ·
Zur Alarmierung mit dem Ziel der Verbarrikadierung in den Klassenräumen
sollen die Pausensignalanlagen so lange für Durchsagen über einen Amokalarm
genutzt werden, bis sämtliche Schulstandorte über Lautsprecheranlagen verfügen.
Alarm- und Signalsysteme in den Schulen werden auf der Basis der
Pausenklingelanlagen geschaltet, erforderlichenfalls werden Rufmelder
installiert. ·
Der Hauptalarm befindet sich in den Neuköllner Schulen in der
Hausmeisteloge, in 80 % der Schulen findet sich im Sekretariat eine zweite
Alarmauslösestelle. Notrufeinrichtungen in Klassenräumen sind nicht sinnvoll,
da die Menge möglicher Fehlalarme die Sensibilität für echte Notfälle
reduzierten könnte. ·
Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten werden Sprechanlagen installiert.
Mittel für entsprechende Einbauten in bestehenden Schulen werden nicht zur Verfügung
gestellt. ·
Darüber hinaus werden die Schulen gebeten, Alarmierungsketten über
Mobiltelefone zu organisieren. ·
Geeignete Schließsysteme werden zurzeit vom Hochbauamt Neukölln geprüft.
Grundsätzlich sind bereits jetzt alle Klassenräume von innen abschließbar, sie
verfügen über Normzylinder, alle Lehrer und Lehrerinnen sind im Besitz der
entsprechenden Schlüssel. ·
Eine aufgrund des ausgelösten Alarmes bestehende Notfallsituation werde
ausschließlich durch die Polizei oder die Feuerwehr beendet. Herr Szymanski ,
PolDir5, VB III, erläutert, dass in den bisher bekannten Amokfällen die Täter
jeweils einen gezielten Tatplan hatten. Zur Abwehr seien ein abgestimmtes
Alarmsystem und ein festgelegtes Abwehrverhalten sinnvoll. Zurzeit würden
„normale Funkwagenbesatzungen“, die im Regelfall als Erste vor Ort
sind, geschult, um adäquat reagieren zu können. Probealarme böten wenig Nutzen, wichtiger sei eine
regelmäßige Schulung/Information für die Lehrkräfte zum angemessenen Verhalten. Er bittet alle um frühzeitige Meldung an die Polizei
bei Kenntnis über einen angedrohten Amoklauf. Herr Migulla ergänzt, dass im Einzelfall Prävention
durch Einwirken auf mögliche Täter und Nachsorge für tatsächliche Opfer zu den
Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes gehöre. Um Notfallsituationen zu
vermeiden, sei die Sensibilität der jeweiligen Pädagogen gefordert, auf Signale
zu achten, die auf einen möglichen Amoklauf hinweisen könnten. In Neukölln
würden 8 Schulpsychologen auf Anforderung der Schulleitung beratend tätig. Die
bisherige Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen und der Polizeibehörde
habe sich in Berlin bewährt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen