Auszug - Verschiedenes
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Auf Nachfrage von Herrn Mahlo erläutert Herr Blesing, dass am 01.01.2010 in Berlin die Stufe 2 der Umweltzone in Kraft tritt. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) in der Umweltzone fahren. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette sind vom Fahrverbot genauso betroffen wie bereits vom Fahrverbot der Stufe 1 betroffene Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette). Für
Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden können, ist keine Einzelausnahme durch
die Bezirksämter erforderlich. Es genügt eine entgeltpflichtige Bescheinigung
von TÜV/Dekra über die Nichtnachrüstbarkeit. Ansonsten gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen,
entsprechende Anträge können ab September 2009 bei den Straßenverkehrsbehörden
der Bezirke gestellt werden, die in der Umweltzone liegen. Problematisch ist
allerdings, dass hierfür kaum Personal vorhanden ist. In Neukölln ist die
seinerzeitige Arbeitsgruppe völlig aufgelöst worden. Der Bezirk wird daher
keine Ausnahmegenehmigungen erteilen, sondern eine Kooperation mit Mitte
eingehen. |
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