Auszug - Bericht der Arbeitsgruppe Alkohol des Bezirksamtes Neukölln  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kinderschutzzentrum Neukölln
Ort: Juliusstraße 41, 12051 Berlin
 
Beschluss

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt fest, dass die Einladungen allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen sind und eröffnet die 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Aufgrund eines Anschlusstermins von Herrn Bärmann wird der Tagesordnung 3 an erster Stelle behandelt.

 

           

Herr Bärmann, Koordinator der Arbeitsgruppe, stellt richtig, dass es sich dabei um die Arbeitsgruppe Jugendschutz handelt. Auf Initiative von Bezirksbürgermeister Buschkowsky wurde die Arbeitsgruppe am 1.11.2008 wegen der immer weiter zunehmenden Probleme mit alkoholisierten Jugendlichen gegründet. Sie besteht aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Ämtern und Abteilungen des Bezirksamtes.

 

Die Mitarbeiter erhielten zur Vorbereitung Schulungen im Jugendschutzgesetz, Gewerberecht und sind bei ihren Einsätzen ausgestattet mit Teststreifen für Alkohol, Atemkontrollgeräten sowie reflektierenden Westen. Die Kontrollen selbst werden ausschließlich zusammen mit der Polizeidirektion 5 durchgeführt, zum einen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, zum anderen, um vor Ort auch weiterführende Maßnahmen (Personenfeststellungen, ggf. auch Festnahmen, u.ä.) einleiten zu können.

 

Die Organisation der Einsätze erfolgt über das Bezirksamt, wird aber unterstützt durch die Polizei. Der Gewerbeaußendienst nimmt ebenfalls teil, um zeitgleich auch Ordnungswidrigkeiten, sowie Glücksspiel oder Drogenhandel überprüfen zu können.

 

Bisher wurden 758 situationsbezogene Kontrollen von Personen vorgenommen, 55 Verkaufsstellen wie Tankstellen besucht, 125 Gaststätten überprüft und 167 sonstige Orte, z.B. U-Bahnhöfe und Grünanlagen, besichtigt. Dabei wurden 16 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren im alkoholisierten Zustand angetroffen. Zudem ist immer mehr Beigebrauch auffällig. Je nach Zustand werden die Jugendlichen dann dem Krankenhaus oder ihren Eltern zugeführt. Problematisch sind die altersgemischten Jugendgruppen, bei denen ein Teil bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat und daher legal den Alkohol erwerben kann.

 

Frau Früh, ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Neukölln, berichtet über ihren Aufgabenbereich in der Arbeitsgruppe Jugendschutz. Entsprechend der eingehenden Einsatzberichte der Arbeitsgruppe, sowie der Meldungen der Polizei prüft sie, inwieweit die Familien bereits im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) oder der Jugendgerichtshilfe bekannt sind. Sind die Jugendlichen bisher nicht aufgefallen, bittet sie in einem ersten Anschreiben um einen Termin für einen Hausbesuch. Ist die Familie bereits bekannt, leitet sie die Informationen an den RSD weiter.

 

Bei einem Hausbesuch soll dann die Familiensituation ausgelotet, der Vorgang aus Sicht des Jugendlichen rekonstruiert, aber vor allem die Frage geklärt werden, aus welcher Hand der Alkohol an den Jugendlichen gegeben wurde. Bisher haben sich alle Familien sehr kooperativ verhalten, lediglich ein Vater verweigerte sich.

 

Auffällig ist, dass hauptsächlich Jugendliche aus den südlichen Regionen Neuköllns - also Britz, Buckow, Rudow - alkoholisiert angetroffen wurden. In den Gesprächen mit den Eltern zusammen mit den Jugendlichen wird häufig deutlich, dass die Eltern sehr besorgt reagieren, nachdem sie ihre Kinder im Krankenhaus abholen mussten. Trotz der Unannehmlichkeiten gibt es viel positive Resonanz auf die schnelle Reaktion und auch Aufklärung zu dem Thema. Maximal 14 Tage liegen zwischen dem Anschreiben und dem Hausbesuch.

 

Auf Nachfragen berichtet Herr Bärmann, dass während der Einsätze auch Fahrzeuge kontrolliert wurden, allerdings richtet sich die Aufmerksamkeit der Arbeitsgruppe auf die unter 18-Jährigen. Bei den über 18-Jährigen wird dann die Polizei tätig.

 

Während der Kontrollen wird nicht allein der Konsum von Alkohol kontrolliert, sondern auch auf das Rauchverbot Jugendlicher unter 18 Jahren geachtet. Betäubungsmitteldelikte liegen dann in der Zuständigkeit der Polizei. Allein das Anzünden einer Shisha im Park stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zigaretten werden von Jugendlichen beschlagnahmt und können von den Eltern wieder aus der Dienststelle abgeholt werden.

 

Sofern alkoholisierte Jugendliche auffallen, kann dies der Polizei gemeldet werden. Die Direktion 5 ist für dieses Thema sensibilisiert und interessiert, auch die Taten infolge des Alkoholkonsums zu vermeiden. Im Bereich Rudow ist eine Trinkerszene mit rechtsextremistischen Bindungen bekannt und immer wieder auffällig.

 

Frau Thurley ergänzt, dass auch die Jugendfreizeiteinrichtungen bemüht sind, den Jugendlichen Alternativangebote zur Verfügung zu stellen. Leider ist häufig die Reaktion, dass sich die Jugendlichen an einem anderen Ort versammeln – teilweise können sie aber auch erreicht und auf das Angebot der Einrichtungen orientiert werden.

 

Frau Finger erfragt, inwieweit die Eltern als Vorbilder herhalten. Herr Bärmann gibt dazu Auskunft, dass die Jugendlichen in Cliquen trinken, der Druck dabei mitzumachen, ist entscheidend, die Eltern spielen da eine geringere Rolle. Teilweise geben sich die Jugendlichen untereinander Alibis, um die Gelage gegenüber den Eltern zu verheimlichen.

 


 
 

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