Auszug - Bericht der Arbeitsgruppe Alkohol des Bezirksamtes Neukölln
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Frau Finger begrüßt die
Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt
fest, dass die Einladungen allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen
sind und eröffnet die 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Aufgrund eines
Anschlusstermins von Herrn Bärmann wird der Tagesordnung 3 an erster Stelle
behandelt. Herr Bärmann, Koordinator der
Arbeitsgruppe, stellt richtig, dass es sich dabei um die Arbeitsgruppe
Jugendschutz handelt. Auf Initiative von Bezirksbürgermeister Buschkowsky wurde
die Arbeitsgruppe am 1.11.2008 wegen der immer weiter zunehmenden Probleme mit
alkoholisierten Jugendlichen gegründet. Sie besteht aus 25 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus verschiedenen Ämtern und Abteilungen des Bezirksamtes.
Die Mitarbeiter erhielten zur Vorbereitung Schulungen im
Jugendschutzgesetz, Gewerberecht und sind bei ihren Einsätzen ausgestattet mit
Teststreifen für Alkohol, Atemkontrollgeräten sowie reflektierenden Westen. Die
Kontrollen selbst werden ausschließlich zusammen mit der Polizeidirektion 5
durchgeführt, zum einen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten,
zum anderen, um vor Ort auch weiterführende Maßnahmen (Personenfeststellungen,
ggf. auch Festnahmen, u.ä.) einleiten zu können. Die Organisation der Einsätze erfolgt über das Bezirksamt,
wird aber unterstützt durch die Polizei. Der Gewerbeaußendienst nimmt ebenfalls
teil, um zeitgleich auch Ordnungswidrigkeiten, sowie Glücksspiel oder
Drogenhandel überprüfen zu können. Bisher wurden 758 situationsbezogene Kontrollen von Personen
vorgenommen, 55 Verkaufsstellen wie Tankstellen besucht, 125 Gaststätten
überprüft und 167 sonstige Orte, z.B. U-Bahnhöfe und Grünanlagen, besichtigt.
Dabei wurden 16 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren im alkoholisierten
Zustand angetroffen. Zudem ist immer mehr Beigebrauch auffällig. Je nach
Zustand werden die Jugendlichen dann dem Krankenhaus oder ihren Eltern
zugeführt. Problematisch sind die altersgemischten Jugendgruppen, bei denen ein
Teil bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat und daher legal den Alkohol
erwerben kann. Frau Früh, ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Neukölln,
berichtet über ihren Aufgabenbereich in der Arbeitsgruppe Jugendschutz.
Entsprechend der eingehenden Einsatzberichte der Arbeitsgruppe, sowie der
Meldungen der Polizei prüft sie, inwieweit die Familien bereits im Regionalen
Sozialpädagogischen Dienst (RSD) oder der Jugendgerichtshilfe bekannt sind.
Sind die Jugendlichen bisher nicht aufgefallen, bittet sie in einem ersten Anschreiben
um einen Termin für einen Hausbesuch. Ist die Familie bereits bekannt, leitet
sie die Informationen an den RSD weiter. Bei einem Hausbesuch soll dann die Familiensituation
ausgelotet, der Vorgang aus Sicht des Jugendlichen rekonstruiert, aber vor allem
die Frage geklärt werden, aus welcher Hand der Alkohol an den Jugendlichen
gegeben wurde. Bisher haben sich alle Familien sehr kooperativ verhalten,
lediglich ein Vater verweigerte sich. Auffällig ist, dass hauptsächlich Jugendliche aus den
südlichen Regionen Neuköllns - also Britz, Buckow, Rudow - alkoholisiert
angetroffen wurden. In den Gesprächen mit den Eltern zusammen mit den
Jugendlichen wird häufig deutlich, dass die Eltern sehr besorgt reagieren,
nachdem sie ihre Kinder im Krankenhaus abholen mussten. Trotz der
Unannehmlichkeiten gibt es viel positive Resonanz auf die schnelle Reaktion und
auch Aufklärung zu dem Thema. Maximal 14 Tage liegen zwischen dem Anschreiben
und dem Hausbesuch. Auf Nachfragen berichtet Herr Bärmann, dass während der Einsätze
auch Fahrzeuge kontrolliert wurden, allerdings richtet sich die Aufmerksamkeit
der Arbeitsgruppe auf die unter 18-Jährigen. Bei den über 18-Jährigen wird dann
die Polizei tätig. Während der Kontrollen wird nicht allein der Konsum von
Alkohol kontrolliert, sondern auch auf das Rauchverbot Jugendlicher unter 18
Jahren geachtet. Betäubungsmitteldelikte liegen dann in der Zuständigkeit der
Polizei. Allein das Anzünden einer Shisha im Park stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Zigaretten werden von Jugendlichen beschlagnahmt und
können von den Eltern wieder aus der Dienststelle abgeholt werden. Sofern alkoholisierte Jugendliche auffallen, kann dies der
Polizei gemeldet werden. Die Direktion 5 ist für dieses Thema sensibilisiert
und interessiert, auch die Taten infolge des Alkoholkonsums zu vermeiden. Im
Bereich Rudow ist eine Trinkerszene mit rechtsextremistischen Bindungen bekannt
und immer wieder auffällig. Frau Thurley ergänzt, dass auch die
Jugendfreizeiteinrichtungen bemüht sind, den Jugendlichen Alternativangebote
zur Verfügung zu stellen. Leider ist häufig die Reaktion, dass sich die
Jugendlichen an einem anderen Ort versammeln – teilweise können sie aber
auch erreicht und auf das Angebot der Einrichtungen orientiert werden. Frau Finger erfragt, inwieweit die Eltern als Vorbilder
herhalten. Herr Bärmann gibt dazu Auskunft, dass die Jugendlichen in Cliquen
trinken, der Druck dabei mitzumachen, ist entscheidend, die Eltern spielen da
eine geringere Rolle. Teilweise geben sich die Jugendlichen untereinander
Alibis, um die Gelage gegenüber den Eltern zu verheimlichen. |
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