Auszug - Fahrradleichen
Der Antrag wurde zunächst in
den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau überwiesen, der sich jedoch für nicht
zuständig erklärt hat. Frau Stein berichtet, dass das Neuköllner Ordnungsamt
Meldungen über illegal im öffentlichen Straßenland abgestellten
„Fahrradschrott“ nachgeht. Hierbei muss beurteilt werden, ob es
sich wirklich um „Fahrradleichen“ handelt. Denn wenn ein Fahrrad
alt und beschädigt ist, heißt das noch lange nicht, dass es niemandem gehört.
Insoweit muss ein solches Fahrrad mindestens einen Monat beobachtet werden.
Derzeit gibt es in Zusammenarbeit mit anderen Ordnungsämtern Überlegungen nach
Einführung eines Punktesystems zur Standardisierung und rechtlichen Absicherung
des Verfahrens. Erweist sich ein Fahrrad als schrottreif und
eigentümerlos, so wird die hierfür zuständige BSR mit der Abholung und
Entsorgung beauftragt. Im Jahr 2008 wurden auf diese Weise 84 und in 2009
bislang 82 Schrottfahrräder entsorgt. Die CDU-Fraktion stellt fest, dass es ein ordnungsgemäßes
Verfahren zur Entsorgung von eigentümerlosen, schrottreifen Fahrrädern gibt. Der Antrag wird z
u r ü c k g e z o g e n. |
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