Auszug - Bebauungsplan XIV-185ca-1 vom 16.09.2008 ("Sanierungsgebiet Wederstraße - westliche Wederstraße/Bürgerstraße")
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a. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und
Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-185ca-1 für die Grundstücke Wederstraße 65(teilweise), 67/75,
79/93, Britzer Damm 13/17 sowie Bürgerstraße 62/82 und einen Teilabschnitt der
Bürgerstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-185ca-1 (siehe
Anlage in der Vorlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12
Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter dem Punkt 4.7.2 der anliegenden Begründung beschrieben. c. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-185ca-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. Der Vorlage
zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
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