Auszug - Wahl einer ehrenamtlichen Sozialpflegerin
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Die Bezirksverordnetenversammlung
wählt folgende Bürgerin zur ehrenamtlichen Sozialpflegerin:
Begründung: Nach der Allgemeinen Anweisung über
den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006 sind die
Sozialkommissionen mit einer Amtsdauer von 4 Jahren zu bilden. Die Amtsdauer
endet am 30.09.2011. Im Verwaltungsbezirk Neukölln besteht in verschiedenen
Sozialkommissionen der Bedarf, weitere Sozialpfleger einzusetzen. Die Abteilung Soziales, Wohnen und
Umwelt hat die genannte Bewerberin auf ihre Eignung für das Ehrenamt geprüft. Der
Vorlage zur Wahl wird einstimmig zugestimmt.
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