Auszug - Bericht zum Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn Zirnite

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn Zirnite.

 

Frau Pohl weist darauf hin, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege am 03.02.2009 ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gesandt haben, um den Sachverhalt zu klären.

 

Herr Rühlmann stellt fest, dass das Land Berlin mit seiner Ausnahmeregelung gegen Bundesrecht verstößt.

 

Herr Büge macht deutlich, dass es sich bei diesem Rundscheiben um eine Ausführungsvorschrift handelt und damit die Bezirksverwaltung gezwungen ist, die Vorgaben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales umzusetzen. Er sieht momentan nur die Möglichkeit des Klageverfahrens durch Betroffene, um Bewegung in diese Angelegenheit zu bringen, es sei denn, die Senatsverwaltung ändert das Rundschreiben. Herr Büge betont, dass das Bezirksamt selbst keinen Ermessensspielraum hat.

 

Frau Hall-Freiwald fragt, ob es eine Begründung dafür gibt, warum das Land Berlin eine Anrechnung der Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz fordert.

 

Herr Büge kann diese Frage nicht beantworten, da beim Erlass von Ausführungsvorschriften grundsätzlich keine Begründung gegenüber den Bezirken erforderlich ist.

 

Herr Szczepanski erkundigt sich, ob diese Leistungen auch bei stationärer Pflege beansprucht werden können.

 

Herr Zirnite erklärt dazu, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI nur im Rahmen der Ambulanten Pflege in Anspruch genommen werden können.

 

Frau Schoenthal bitte abschließend darum, dass das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als Anlage dem Protokoll beigelegt wird.

 


 
 

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