Auszug - B-Plan 8-39 "Siedlergemeinschaft am Vogelwäldchen" - Aufstellung des Bebauungsplanes -
Herr Morsbach ruft die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 zusammen auf, da hier-hinter die gleiche Problematik steht. Herr Borowski erläutert, dass es sich bei allen Siedlungen um Erbbaurechtsheimstätten handelt, bei denen bislang die Art der Bebauung/Nutzung durch den Pachtvertrag geregelt wurde. In der Regel läuft die Erbbaupacht in 2012 aus. Da diese Flächen jetzt aber zum Liegenschaftsfonds gehören und veräußert werden, müssen die städtebaulichen Aspekte mit einem Bebauungsplan gesichert werden. Eine Einzelberatung wird von den Ausschussmitgliedern nicht gewünscht. Die B-Pläne 8-36, 8-37, 8-38 und 8-39 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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