Auszug - B-Plan 8-18 "Wildhüter Weg" Beratung zur Beschlussfassung in der BVV am 25.02.2009
Herr Borowski erläutert den Sinn der Aufstellung des B-Planes. Es handelt sich hier um Allgemeines Wohngebiet, mit drei unterschiedlichen Eigentümern, wobei einer davon das Land Berlin ist. Hiermit wird die verkehrliche Erschließung und die Form der Bebauung gesichert, gleichzeitig wird auch der Fuß- und Radweg an der Mauer festgesetzt. Herr Wittke fragt nach Umsiedlungsangeboten für den Ponyhof, dem Umgang mit dem geschützten Baumbestand bei Bebauung und dem verpachteten Grundstück des Tiefbauamtes. Herr Borowski erläutert, dass dieser Ponyhof nie genehmigt war, deshalb auch keine offizielle Umsiedlung erfolgen muss und auch die Nutzung der Flächen für Lauben nie eine offizielle Kolonie war, d.h. auch dies ist eine unzulässige Nutzung. Nicht benötigtes öffentliches Straßenland wird bei der späteren Vermarktung vom Liegenschaftsfonds veräußert werden. Es handelt sich insgesamt um einen Vorsorgeplan, der dem Liegenschaftsfonds die Veräußerung ermöglicht. Herr Eichholz sieht in dem B-Plan die Abrundung des Stadtbildes, daher wird die Fraktion der CDU diesem zustimmen. Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig der Bezirksverordneten-versammlung, den vorliegenden B-Plan 8-18 „Wildhüter Weg“ zur Beschlussfassung zu unterbreiten. |
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