Auszug - Energieausweis für die bezirklichen Liegenschaften
Mit dem Antrag wird das Bezirksamt ersucht, Energieausweise für die bezirklichen Liegenschaften nicht nur in Gebäuden auszuhängen, sondern auch im Internet zu veröffentlichen. Frau Schumacher erläutert, dass gemäß geltender Energieeinsparverordnung ab dem 01.07.2009 die Pflicht besteht, für Liegenschaften, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, einen Energieausweis zu erstellen und ihn gut sichtbar auszuhängen. Mit der Veröffentlichung der Energieausweise im Internet könnte mit geringem Aufwand Transparenz über den Umgang mit Energie hergestellt werden. Die SPD-Fraktion hat gegen ein zweites Medium zur Veröffentlichung der Energieausweise keine Einwände. Die Fraktionen der CDU und FDP können zwar den Erkenntniswert nicht nachvollziehen, stimmen dem Antrag aufgrund seiner Kostenneutralität aber zu. Dem Antrag wird einstimmig z u g e s t i m m t . |
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