Auszug - Fragebögen der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutz nach § 78 KJHG
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Frau Knoller wurde als Mitglied des
Jugendhilfeausschusses zur Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutz entsendet und
kennt den Fragebogen. Ziel der Erhebung sollte eine Bestandsaufnahme sein, wie
viel von den Aktivitäten zum Kinderschutz an der Basis bekannt ist. Nicht der
Jugendhilfeausschuss soll die Fragen beantworten, sondern der Bogen sollte
direkt an die Träger und Einrichtungen weitergeleitet werden. Die im Kopf
abgefragten Angaben sind freiwillig. Vorgebracht wird, dass der
Fragebogen nicht nach Praktikern und Trägern unterscheidet, eine Auswertung
wird nur schwer möglich sein. Schwierig ist es, da Begriffe verwendet werden,
die missverständlich sein können, oder deren entsprechende Definition nicht
eindeutig ist. Es wird angeregt, dass der Fragebogen noch einmal überarbeitet
werden und gegebenenfalls für Träger der Jugendhilfe und Sozialarbeiter
aufgeteilt werden sollte. Herr Lemming regt an, dass Frau
Finger ein entsprechendes Begleitschreiben für Frau Knoller ausstellen könnte,
welches die Meinung des Jugendhilfeausschusses zum Ausdruck bringt. Frau
Knoller wird die Bemerkungen in die nächste Sitzung der Landesarbeitsgruppe
Kinderschutz am 16.03.2009 mitnehmen. Sie wird dann dem JHA berichten. |
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