Auszug - Steuerpflicht bei der Tagespflege ab 2009 (Große Anfrage, Drs.-Nr. 0942/XVIII von Frau Jutta Finger)  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Günther, zuständige Gruppenleiterin im Tagespflegebereich, stellt die gesetzlichen Neuerungen für die Kindertagespflege ab dem 01

Frau Günther, zuständige Gruppenleiterin im Tagespflegebereich, stellt die gesetzlichen Neuerungen für die Kindertagespflege ab dem 01.01.2009 vor. Seit diesem Jahr unterliegen Tagespflegepersonen einer gesetzlichen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Ziel ist unter anderem, auch das Berufsbild der Tagespflegeperson zu etablieren.

 

Zu versteuern sind nicht alle Einnahmen, sondern nur der erzielte Gewinn, der sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben errechnet. Hierbei kann individuell gewählt werden, ob die Betriebsausgaben pauschal abgerechnet oder durch Einzelbelege nachgewiesen werden. Tagespflegestellen im eigenen Haushalt können die Ausgaben allerdings nur durch Einzelbelege nachweisen.

 

Um die Entscheidung treffen zu können, ob es nach der Umstellung für die Tagespflegepersonen weiterhin lukrativ ist, stellt Frau Günther das alte und das neue Berechnungsmodell gegenüber. Eine begrüßenswerte Neuerung ist die Ausrichtung der Bezahlung, neben der Anzahl der betreuten Kinder, auch an der Qualifikation der Tagespflegeperson. Für die Einrichtung einer Tagesgroßpflege mit mehr als 4 Kindern ist zusätzlich zum Grundkurs ein Aufbaukurs notwendig. Für bereits aktive Tagespflegen gibt es jedoch Übergangsfristen, um eine entsprechende Nachschulung absolvieren zu können.

 

Durch die Einführung des KföG’s und der damit verbundenen Änderung des § 23 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

 

Bei den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung geht das Land Berlin einen eigenen Weg. Statt wie im Bund üblich die Hälfte der Sätze direkt an die Sozialversicherungsträger zu zahlen, werden diese Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit den Betreuungspauschalen ausgezahlt, sofern die Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig sind. Im Folgejahr erfolgt dann die Überprüfung, ob die Beiträge entsprechend verwendet wurden.

 

Weitere Zuschüsse gibt es auch für die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen, für Spielmaterial und Miete. Die Beträge zur Unfallversicherung werden direkt vom Bezirksamt geleistet.

 

Anhand von Beispielen zeigt Frau Günther, dass nach dem neuen Berechnungsmodell kein Unterschied zum alten Modell besteht. Allerdings kann es unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehemannes im Rahmen der Progression zu einer höheren Steuerstufe kommen. Aber bisher wurde im Bezirk Neukölln keine Tagespflegestelle mit dieser Begründung aufgegeben.

 

Herr Pade ergänzt dazu, dass es nun alle Tagespflegeperson Belege sammeln und entscheiden müssen, ob sie die Einzelabrechnung oder pauschale Abrechnung in Anspruch nehmen. Auch für das Jugendamt erweitert sich der Aufgabenbereich, es ist nun zu prüfen, ob die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet wurden. Allerdings befinden sich im Bezirk Neukölln ca. 250 Tagespflegeplätze, während andere Bezirke für 2.400 Tagespflegeplätze ein Verfahren zu entwickeln haben.

 

Weitere Informationen, sowie die Präsentation der Veranstaltung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen am 15.01.2009 sind auf der Webseite www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/jugend/kitabetreuung.html, sowie auf www.familien-fuer-kinder.de hinterlegt.

 


 
 

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