Auszug - Steuerpflicht bei der Tagespflege ab 2009 (Große Anfrage, Drs.-Nr. 0942/XVIII von Frau Jutta Finger)
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Frau Günther, zuständige
Gruppenleiterin im Tagespflegebereich, stellt die gesetzlichen Neuerungen für
die Kindertagespflege ab dem 01.01.2009 vor. Seit diesem Jahr unterliegen
Tagespflegepersonen einer gesetzlichen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht.
Ziel ist unter anderem, auch das Berufsbild der Tagespflegeperson zu
etablieren. Zu versteuern sind nicht alle
Einnahmen, sondern nur der erzielte Gewinn, der sich aus den Einnahmen abzüglich
der Ausgaben errechnet. Hierbei kann individuell gewählt werden, ob die
Betriebsausgaben pauschal abgerechnet oder durch Einzelbelege nachgewiesen
werden. Tagespflegestellen im eigenen Haushalt können die Ausgaben allerdings
nur durch Einzelbelege nachweisen. Um die Entscheidung treffen zu
können, ob es nach der Umstellung für die Tagespflegepersonen weiterhin
lukrativ ist, stellt Frau Günther das alte und das neue Berechnungsmodell
gegenüber. Eine begrüßenswerte Neuerung ist die Ausrichtung der Bezahlung,
neben der Anzahl der betreuten Kinder, auch an der Qualifikation der
Tagespflegeperson. Für die Einrichtung einer Tagesgroßpflege mit mehr als 4
Kindern ist zusätzlich zum Grundkurs ein Aufbaukurs notwendig. Für bereits
aktive Tagespflegen gibt es jedoch Übergangsfristen, um eine entsprechende
Nachschulung absolvieren zu können. Durch
die Einführung des KföG’s und der damit verbundenen Änderung des § 23 SGB
VIII umfasst die laufende Geldleistung die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, die hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der
Tagespflegeperson und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu
einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bei
den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung geht das Land Berlin einen
eigenen Weg. Statt wie im Bund üblich die Hälfte der Sätze direkt an die
Sozialversicherungsträger zu zahlen, werden diese Beiträge für die Kranken- und
Pflegeversicherung mit den Betreuungspauschalen ausgezahlt, sofern die
Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig sind. Im Folgejahr erfolgt
dann die Überprüfung, ob die Beiträge entsprechend verwendet wurden. Weitere Zuschüsse gibt es auch für
die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen, für Spielmaterial und Miete. Die
Beträge zur Unfallversicherung werden direkt vom Bezirksamt geleistet. Anhand von Beispielen zeigt Frau
Günther, dass nach dem neuen Berechnungsmodell kein Unterschied zum alten
Modell besteht. Allerdings kann es unter Berücksichtigung des Einkommens des
Ehemannes im Rahmen der Progression zu einer höheren Steuerstufe kommen. Aber
bisher wurde im Bezirk Neukölln keine Tagespflegestelle mit dieser Begründung
aufgegeben. Herr Pade ergänzt dazu, dass es nun
alle Tagespflegeperson Belege sammeln und entscheiden müssen, ob sie die
Einzelabrechnung oder pauschale Abrechnung in Anspruch nehmen. Auch für das
Jugendamt erweitert sich der Aufgabenbereich, es ist nun zu prüfen, ob die
Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet wurden. Allerdings
befinden sich im Bezirk Neukölln ca. 250 Tagespflegeplätze, während andere
Bezirke für 2.400 Tagespflegeplätze ein Verfahren zu entwickeln haben. Weitere Informationen, sowie die
Präsentation der Veranstaltung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen am
15.01.2009 sind auf der Webseite
www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/jugend/kitabetreuung.html, sowie auf
www.familien-fuer-kinder.de hinterlegt. |
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