Auszug - B-Plan 8-28 "Ehemaliges Heizkraftwerk Rudow" - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Geltungsbereichsreduzierung - Verfahrensumstellung
Herr Borowski erläutert, dass die Geltungsbereichsreduzierung sich auf eine Trafostation von Vattenfall bezieht, die auch weiterhin bestehen bleibt. Der Investor war daran interessiert, anstelle der Ein- und Zweifamilienhäuser Reihenhauszeilen zu bauen. Diesem Ansinnen ist das Amt nicht entgegengekommen, aber das Verfahren wird nach § 13 Bauordnung beschleunigt. Die Anwohner äußerten Bedenken zur geplanten Verkehrsanbindung für dieses Gebiet; dieser Punkt muss nochmals überdacht werden. Mehrere Redebeiträge beziehen sich auf die Trafostation, die aber hier nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist. Die Ausschussmitglieder nehmen
die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. |
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