Auszug - Anzahl der Mitglieder im Ältestenrat der BVV Neukölln von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, dem stellvertretenden Vorsteher, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, dem Fraktionsvorsitzenden der Grauen, der Fraktionsvorsitzenden der Linke.PDS
sowie zusätzlich
einem Mitglied der Fraktion der SPD.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und Linke.PDS bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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