Auszug - Anzahl der Mitglieder im Ältestenrat der BVV Neukölln von Berlin  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 26.10.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:10 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0006/XVIII Anzahl der Mitglieder im Ältestenrat der BVV Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Hannelore SchlottmannSchlottmann, Hannelore
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus

 

 dem Vorsteher,

 dem stellvertretenden Vorsteher,

 dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

 dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

 dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

 dem Fraktionsvorsitzenden der FDP,

 dem Fraktionsvorsitzenden der Grauen,

 der Fraktionsvorsitzenden der Linke.PDS

 

 sowie zusätzlich

 

 einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und Linke.PDS bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.

 


 
 

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