Auszug - Verschiedenes  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Eisstadion Neukölln Werner-Seelenbinder Sportpark
Ort: Oderstraße 182, 12051 Berlin
 
Beschluss

Die Sportausschussvorsitzende fragt nach, ob man im Rahmen der Meisterehrung eine Sonderlösung für Sportlerinnen und Sportler finden kann, die die Veranstaltung im Laufe des Abends aus sportlichen Gründen verlassen müssen und deshalb kein Präsent erhalte

Die Sportausschussvorsitzende fragt nach, ob man im Rahmen der Meisterehrung eine Sonderlösung für Sportlerinnen und Sportler finden kann, die die Veranstaltung im Laufe des Abends aus sportlichen Gründen verlassen müssen und deshalb kein Präsent erhalten können. Die Sportverwaltung erläutert, dass aus ihrer Sicht Ausnahmen nicht zugelassen werden können, weil es sehr schwer sei, hierfür eine gerechte Regelung zu finden, die alle Sportlerinnen und Sportler gleich behandele. Außerdem wolle man vermeiden, dass -wie vor der aktuellen Regelung praktiziert- für ganze Mannschaften lediglich ein Mannschaftsmitglied die Präsente in Empfang nimmt. Herr Steinke, Präsident der Schwimm-Gemeinschaft Neukölln, erklärt, dass aus seiner Sicht die jahrelang praktizierte Regelung vertretbar sei, zumal alle Vereine entsprechend informiert seien. Frau Barkusky-Fuchs erkundigt sich weiterhin nach den Regularien für die Funktionärsehrung. Er wird in diesem Zusammenhang erklärt, dass ein Funktionär bei der ersten Ehrung mehr als 15 Jahre oder im Wiederholungsfalle mehr als 10 Jahre tätig gewesen sein muss. Die Sportausschussvorsitzende fragt nach, ob die Meisterehrung wie in den Jahren zuvor stattfinden wird. Herr Schimmang erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Spendenbriefe bereits abgesendet wurden. Es bleibt abzuwarten, wie viel Spenden für die nächste Veranstaltung eingehen werden. Bisher liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass weniger Geld zur Verfügung steht und die Meisterehrung in ihrem Umfang zurückgefahren werden muss.

 


 
 

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