Auszug - Anzahl der Schriftführer im Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 26.10.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:10 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0004/XVIII Anzahl der Schriftführer im Vorstand der BVV Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Hannelore SchlottmannSchlottmann, Hannelore
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt gemäß § 7 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt gemäß § 7 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 ihrer Geschäftsordnung die Zahl der Schriftführer im Vorstand der BVV auf sechs fest, und zwar

 

jeweils ein Mitglied der Fraktionen der

SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und Linke.PDS.

 

Der Bezirksverordnetenvorsteher, der stellvertretende Bezirksverordnetenvorsteher und die Schriftführer bilden den Vorstand der BVV Neukölln.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und Linke.PDS bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.


 
 

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