Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung (23. Sitzung)
TOP: Ö 2
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


·  Für die Neue Welt ist der gewerberechtliche Antrag auf Errichtung eines Geldspielbetriebs mit vier Spielhallen und insgesamt 43 Geldspielgeräten eingegangen. Es gibt gewerberechtlich keine Möglichkeit, die Einrichtung zu verhindern.

 

·  Am 5.9.2008 hat die Diessner GmbH & Co. KG Lacke und Farben im Tempelhofer Weg ihre neue Produktionsanlage feierlich eröffnet. Mit dem Bau der Anlage sichert Diessner nachhaltig seinen Standort und die Arbeitsplätze der ca. 50 Mitarbeiter. Mit der Investitionssumme von rund 6 Mio. Euro entstand eine der modernsten Anlagen Deutschlands zur Herstellung von Farben und Lacken für den weltweiten Markt.

 

·  Am 17. Oktober hat die Berliner Glas KG in der Waldkraiburger Straße in Britz das Richtfest für neue Produktionsgebäude begangen. Damit wird die Produktionsfläche um 8.000 auf insgesamt 27.000 m² erweitert. Das Familienunternehmen entwickelt und vertreibt technische Gläser und optische Komponenten. Seit der Gründung in 1952 befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens in Berlin, der Jahresumsatz liegt bei 120 Mio. Euro. Für den Neubau werden ca. 17 Mio. Euro investiert, weitere 10 Mio. Euro sind für Maschinen und Messgeräte eingeplant. Im Neuköllner Werk sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt.

 

·  Am 10. Oktober hat die Gebrüder Funcke GmbH, Tempelhofer Weg 90, ihr 75-jähriges Firmenjubiläum begangen. Das Maschinenbauunternehmen beschäftigt derzeit 22 Mitarbeiter und 4 Auszubildende.

 

·  Die Kleinschmidt Gewerbekühlung GmbH in der Sonnenalle 224 konnte in diesem Jahr auf ihr 35. Firmenjubiläum zurückblicken. Das Unternehmen beschäftigt 37 Mitarbeiter und bildet zum Mechatroniker für Kältetechnik und zur Kauffrau für Bürokommunikation aus.

 

·  Am 7. und 8. November präsentierten die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Verein Wirtschaft und Arbeit in Neukölln 25 ausgewählte Jungdesigner in der Alten Post  in der Karl-Marx-Straße. Der Versuch, eine Plattform für junge, kreative Designer zu bieten, kann als erfolgreich bezeichnet werden. Insgesamt waren an den beiden Tagen ca. 2.000 Besucher zu verzeichnen. Allerdings ist mit einer solchen Veranstaltung auch ein enormer finanzieller Aufwand verbunden. Das Event konnte letztendlich nur durchgeführt werden, weil die Hälfte der Kosten von 100.000 Euro durch Sponsoring gedeckt wurden.

·  Unter dem Motto Neukölln für Unternehmen stellt das Bezirksamt Neukölln auf der Mittelstandsmesse b2d BUSINESS TO DIALOG am 12. und 13. November 2008 im Velodrom Berlin den Wirtschaftsstandort Neukölln und seine Partner bei der Unterstützung der Unternehmen in der Region vor. Die b2d ist Deutschlands größtes branchenübergreifendes Messeformat für den regionalen Mittelstand. In dem mit mehr als 160 Ausstellern ausverkauften Veranstaltungsort nutzen die Aussteller die Mischung aus Messe und Kongress, Kontakt- und Akquisebörse, um ihre Produkte und Dienstleistungen den Fachbesuchern zu präsentieren.

 

·  Seit zwei Wochen hat die aus 28 Mitarbeitern bestehende  Arbeitsgruppe des Bezirksamtes zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen ihre Arbeit aufgenommen. Zu wechselnden Einsatzzeiten werden einmal in der Woche in Begleitung der Polizei in den Abend- und Nachtstunden Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Bei den bislang durchgeführten zwei Einsätzen konnte weder ein Alkoholausschank an Jugendliche in Gaststätten noch der Verkauf von Alkoholika an unter 16- bzw. 18-Jährige nachgewiesen werden. Dass keine Eingriffsgrundlagen zu verzeichnen waren, ist aber augenscheinlich nur auf das „Geschick“ der Jugendlichen zurückzuführen, immer nur Getränke in der jeweils für ihr Alter zulässigen Alkoholkonzentration in Händen zu haben. Alarmierend ist zudem der Umstand, dass nahezu alle anzutreffenden Jugendlichen im Besitz von alkoholischen Getränken waren. Dies lässt den eindeutigen Rückschluss zu, dass Alkohol unter Jugendlichen die Modedroge schlechthin ist.

 

·  Straßenfeste im Sinne der Bezeichnung sind die sich so nennenden Veranstaltungen in den drei Magistralen des Bezirks schon länger nicht mehr. Sie haben sich zu ausgesprochen volkstümlichen Zusammenrottungen von Besuchern entwickelt, deren einziges Ziel der übermäßige Alkoholkonsum ist. Nach jeder Veranstaltung sind inzwischen massive Beschwerden der Anwohner über die Niveaulosigkeit und das unappetitliche Verhalten der Besucher zu verzeichnen. Auf Verwaltungsebene erfolgt daher in Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin gegenwärtig die Prüfung, inwieweit es rechtliche Möglichkeiten zur Versagung der Genehmigung für derartige Veranstaltungen gibt. Hierbei stehen im Blickpunkt des Bezirksamtes natürlich nicht Traditions- oder Kiezfeste, sondern nur die Veranstaltungen gewerblicher Anbieter mit den bekannten großflächigen asozialen Verwerfungen.

 

Einer rechtlichen Betrachtung will das Bezirksamt auch die Frage zuführen, ob gegen die bezirksbekannten Treffpunkte der Trinkerszene rechtlich vorgegangen werden kann, indem z.B. dort vorhandenen Kiosken eine Einschränkung zum Verkauf von Alkoholika auferlegt wird.

 

Die aktuellsten Proteste sind im Übrigen derzeit in der Schillerpromenade zu verzeichnen, wo die Anwohner massiv darüber Beschwerde führen, dass die dort aufgestellten Bänke nicht von Ruhe und Erholung suchenden Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern von einer lärmenden und pöbelnden Trinkerszene vereinnahmt werden. Inzwischen gibt es schon eindringliche Forderungen nach Abbau der Bänke.

 

Für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Straßenland gibt es in Berlin keine Rechtsgrundlage. Sogar das früher im Berliner Straßengesetz verankerte Verbot, sich außerhalb zugelassener Schankflächen zum Alkoholverzehr niederzulassen, ist mit Verweis auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit mit der Neufassung des Gesetzes 2006 weggefallen. Insoweit steht das, was derzeit in Berlin zur Eindämmung der Problematik diskutiert wird, rechtlich auf sehr dünnem Boden.

 


 
 

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