Auszug - Vorstellung des Kindergesundheitshauses e. V.  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Familienhaus Neukölln Nord - FaNN
Ort: Hobrechtstraße 42, 12047 Berlin
 
Beschluss

Frau Grieben, Koordinatorin des Kindergesundheitshaus e

Frau Grieben, Koordinatorin des Kindergesundheitshaus e.V., informiert, dass der Verein im Jahr 2000 zur Betreuung von Familien mit sehr kleinen Frühgeborenen und chronisch kranken Kindern gegründet wurde. Seit 2005 ist der Kindergesundheitshaus e.V. vom bunten Kreis e.V. als Nachsorgeeinrichtung akkreditiert. Der Verein ist als Erbringer der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII anerkannt.

 

Im Jahr 2006 erfolgte der Ausbau zum Nachsorgezentrum. Die Nachsorge umfasst eine am Bedarf und den Bedürfnissen der Familien ausgerichtete Begleitung, Unterstützung und Vernetzung, um mit den veränderten Lebensbedingungen zurechtzukommen. Hierbei wird auch Beratung und Anleitung zur Pflege geleistet.

 

Das multiprofessionelle Team des Kindergesundheitshaus e.V. besteht u. a. aus Kinderärzten, Kinderkrankenschwestern, Psychologen, Sozialpädagogen, Hebammen und ehrenamtlichen Helfern. Sie betreuen die Familien während des Klinikaufenthaltes, der Überleitung ins häusliche Umfeld und auch zu Hause und vernetzen mit Fachärzten und Einrichtungen. Die so entstandene Vertrauensbasis öffnet die Familien auch für weitere Hilfen.

 

Eine Erreichbarkeit ist sieben Tage die Woche jeweils 24 Stunden am Tag gewährleistet. Nach einem kurzen Clearing kann die Arbeit innerhalb weniger Tage beginnen. Im Schnitt werden Familien 12 Wochen lang insgesamt 20 Stunden begleitet, dabei ist das Augenmerk auf die ersten Wochen gelegt. Das Angebot ist freiwillig und kann bis zu 6 Wochen nach der Entlassung beantragt werden.

 

Herr Prof. Dr. Rossi, Leiter der Kinderklinik Neukölln, ergänzt, dass sich die Klinik auf die Betreuung von kritischen Schwangerschaften, Risikogeburten und Frühgeburten spezialisiert hat. Der Senat von Berlin hat sich in diesem Feld positioniert und festgelegt, dass die Betreuung schwieriger Schwangerschaften an wenigen Orten konzentriert werden soll. Dort ist eine „Wand-an-Wand-Betreuung“ für Mutter und Kind zu garantieren, zusätzlich muss eine Kinderchirurgie vorgehalten und Erfahrung mit mindestens 50 Frühgeburten im Jahr nachgewiesen werden.

 

Ca. 1 bis 1,5 Prozent der Neugeborenen haben ein Geburtsgewicht von unter 1.500g. Sie haben eine bessere Behandlungschance, wenn sie in einem der drei Standorte in Berlin geboren und versorgt werden. Häufig lastet ein besonderer sozialer Druck auf der jungen Familie, die Vernetzung aller medizinischen Maßnahmen kann aber bewirken, dass sich die Wiederaufnahmerate verringert und Liegedauern verkürzen. Durch die Koordinierung der nachge-burtlichen Behandlungen wird ein soziales Netz gespannt, dass Vernachlässigungstendenzen verbeugen kann. So mussten lediglich sieben Familien in den letzten sieben Monaten im Anschluss eine sozialpädagogische Hilfe in Anspruch nehmen. Insgesamt werden durchschnittlich 120 Familien pro Jahr betreut.

 

Das Angebot des Kindergesundheitshauses e.V. ist nicht allein an die Kinderklinik Neukölln gebunden, sondern kann auch außerhalb Neuköllns abgefordert werden. Das Team arbeitet zum Teil auf Honorarbasis, als Angestellte bei der Vivantes GmbH oder mit festen Halbtagsverträgen. Die Finanzierung erfolgt über die Aktion Mensch, Spenden und ergänzende Leistungen aus dem Bezirk Neukölln.

 

Frau Dr. Gallus-Jetter ergänzt, dass die Diskussion zu den frühen Hilfen schon lange geführt wird. Sie berichtet über das Bundesprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme", mit dem der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern wirksam vorgebeugt werden soll. Ziel ist es, Risiken für Kinder möglichst frühzeitig zu erkennen und die Erziehungskompetenz ihrer Eltern zu verbessern. Im Fokus des Programms stehen vor allem Kinder bis zu etwa drei Jahren, sowie Schwangere und junge Mütter und Väter in belastenden Lebenslagen. Sie erachtet es als sinnvoll, einen Rechtanspruch auf frühe Hilfen einzurichten und diesen auch mit ausreichend finanziellen Mitteln zu untersetzen.

 


 
 

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