Auszug - Sachstandsbericht zu folgenden Beschlüssen: Drs. Nr.: 1071/XVII - Gedenkstein für die Nama und Herero Drs. Nr.: 0645/XVIII - Jahn-Denkmal  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Treffpunkt: Lettberger Straße/Ecke Schönbergweg
Ort: Fortsetzung der Sitzung im Steckenpferd, Ostburger Weg 1, 12355 Berlin (Vereinsraum)
 
Beschluss

Drs-Nr

Drs-Nr. 1071/XVII (Gedenkstein für die Nama und Herero)

Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet von der Anfrage an die Senatskanzlei, den Vorgang von dort aus zu organisieren. Es verging eine geraume Zeit, bis die Senatskanzlei sich schriftlich positionierte und vor den BVV-Ferien 2007 mitteilte, dass die feierliche Aufstellung Sache des Bezirks sei. Die zuständige Sachbearbeiterin war dann für einen Auslandsaufenthalt bis Ende 2007 in Polen. Zu Beginn des Jahres wurde mit den unterschiedlichen Verwaltungen, die bei der Planung einbezogen werden sollten, Kontakt aufgenommen. In diesem Zeitfenster wurde dann aber im Mai 2008 der bisherige Botschafter Katjavivi zum Minister in Namibia benannt und die Position ist bisher unbesetzt. Nach Rücksprache mit Mitarbeitern der Botschaft ist mit der Benennung bis Ende des Jahres zu rechnen, wobei dann noch von der Bundesebene die Akreditierung folgt. Wahrscheinlich ist also eine Terminierung auf Frühjahr 2009. Die Verwaltung geht davon aus, dass es auch im Sinne der Bezirksverordneten ist, dass als Vertreter der Betroffenen ein offizieller Abgesandter Namibias bei der Aufstellung der Gedenktafel anwesend ist.

 

Drs. Nr. 645/VIII (Jahn-Denkmal)

Herr Bezirksstadtrat Blesing verweist auf die Besprechung des Beschlusses in der Juni-Sitzung des Ausschusses. Danach sollte die Verwaltung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes eruieren, welche werterhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden können. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und schlägt im Einzelnen die Ausführung folgender Arbeiten vor:

 

1.         Rückwärtige Mauerseite bis Gründungssohle aufgraben

2.         Mauerrückseite gegen Feuchtigkeit und drückendes Wasser isolieren (z.B. Bitumenpappe)

3.         Wiederverfüllung der Mauerrückseite mit Drainagekies

4.         8-10 Bohrungen am Mauerfuß Plateauseite (d = 6 cm) und mit einem Rohr versehen, um das Bodenwasser abführen zu können.

5.         Loses Fugenmaterial zwischen den Tafeln entfernen und gesamte Tafelmauer neu verfugen

6.         Die Tafeln selber sind kaum gegen Vandalismus zu schützen, jeder denkbare Schutzauftrag führt zu Schwitzwasserbildungen und unweigerlich zu weiteren Zerstörungen (z.B. durch Frost).

7.         Eventuell die Fällung eines Baumes der seitlich am Denkmal steht und dessen Wurzeln auf die Mauer drücken. Dieses kann aber nur durch eine Grabung ermittelt werden.

8.         Ein Antigraffitianstrich ist auch sehr aufwändig, da ca. 30 verschiedene Steinmaterialien verbaut wurden. Für jede Steinsorte müsste eine separate Mischung hergestellt werden, um den gewünschten Schutz zu erhalten. Bei einigen Steinen geht dies auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften überhaupt nicht. Da es keine klaren Materialübergänge gibt, wird daher davon abgeraten, weil es an den Stößen im Extremfall zu Materialzerstörungen durch den „Schutz“auftrag kommen könnte.

 

Die aufgeführten Maßnahmen dienen lediglich dazu, die Zerstörung durch witterungsbedingte Umstände (vor allem Bodenwasser, das in die Mauer eindringt) zu verhindern. Der Kostenrahmen für die oben aufgeführten Maßnahmen beträgt 15.000,- €.

 

Es kommt kein Widerspruch aus dem Ausschuss, sodass die Verwaltung einen dementsprechenden Auftrag erteilen wird.

 


 
 

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