Auszug - Werbung für gesundheitsschädliche Genussmittel verbieten
Die Ausschussvorsitzende berichtet einleitend, dass
der Antrag bereits im Wirtschaftsausschuss beraten wurde, der sich jedoch für
nicht zuständig erklärt hat. Sie bittet die CDU um eine Begründung des
Antrages. Die CDU-Fraktion berichtet von der Initiative des
Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, ein Werbeverbot für
gesundheitsschädliche Genussmittel im öffentlichen Straßenraum durchzusetzen. Diese
Initiative ist jedoch im RdB gescheitert und soll nun durch einen Beschluss der
BVV Neukölln unterstützt werden. Die CDU weist hier auf die entsprechende
EU-Richtlinie hin, die eine derartige Werbung im Internet und in
Presseerzeugnissen verbietet. Aus Sicht der CDU ist diese Regelung auch auf
Werbung im öffentlichen Raum anzuwenden, da hier keinerlei Unterschied in den
Auswirkungen besteht. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang erklärt, dass sie
schon im Ältestenrat auf die fehlende Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses
hingewiesen hatte. Für eine Mitberatung des Antrages kommt lediglich der
Bauausschuss in Frage, da es sich hier um genehmigungspflichtige Werbung im
öffentlichen Straßenland handelt. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang berichtet, dass sie
die Initiative im RdB auch ohne ein Votum der BVV Neukölln unterstützt hat und
mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für das Werbeverbot gestimmt hat. Die
Vorlage ist jedoch mit 10:2 Stimmen abgelehnt worden. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang erklärt, dass ein
Werbeverbot für gesundheitsschädliche Genussmittel auf Landesebene als sog.
gesamtstädtische Aufgabe durchaus realisiert werden könnte. Ein einzelner
Bezirk hat dagegen keine Möglichkeit, ein derartiges Werbeverbot dauerhaft
durchzusetzen. Sie versteht den Antrag daher als Auftrag, auf Landesebene
initiativ tätig zu werden. Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass sie die
Intention des Antrages ebenfalls befürwortet. Allerdings handelt es sich hier
um einen unzulässigen Eingriff in das Wettbewerbsrecht, da nur bestimmte
Produktgruppen betroffen sind. Ein Werbeverbot ist damit bei derzeitiger
Rechtslage nicht durchsetzbar. Die Fraktion der LINKEN erklärt, dass neben Alkohol
und Tabak auch andere Genussmittel gesundheitsschädlich sein können. Sie setzt
sich daher für eine entsprechende Änderung der Überschrift des Antrages ein.
Die CDU weist darauf hin, dass die Überschrift eines BVV-Antrages aus formalen
Gründen nicht geändert werden kann. Eine Änderung ist lediglich im Antragstext
möglich. Die Fraktion der Grünen hält fest, dass der Ausschuss
ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak fraktionsübergreifend befürwortet. Sie
bittet um Auskunft zur Argumentation bei der Abstimmung im RdB. Frau Vogelsang erklärt, dass die Vorlage sowohl in den
Gesundheitsausschuss als auch in den Bauausschuss des RdB überwiesen wurde. Der
Gesundheitsausschuss hat der Vorlage dann auch zugestimmt. Der federführende
Bauausschuss hat dieses Votum jedoch ignoriert und die Vorlage ohne weitere
Beratung schon mit Konsensbeschluss abgelehnt. Nach Auffassung des
Bauausschusses stehen langfristige Sponsorenverträge für Toiletten und
Brunnenanlagen im öffentlichen Raum einem Werbeverbot entgegen. Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden wird folgende
Änderung des Antrages vereinbart: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten für ein Werbeverbot für Tabak
und Alkohol im öffentlichen Straßenland berlineinheitlich geschaffen und
umgesetzt werden.“ Der Antrag wird mit dieser Änderung einstimmig
beschlossen. |
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