Auszug - Energiepass für Wohnungen BE: Herr Neugebauer - Fachlicher Leiter des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hiller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses und die der Verwaltung, an der Spitze Herrn Bezirksstadtrat Büge

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hiller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses und die der Verwaltung, an der Spitze Herrn Bezirksstadtrat Büge.

 

Herr Neugebauer referiert über den neuen Energiepass (Skript siehe

Anlage), und beantwortet anschließende Fragen mit folgenden Aussagen:

                       

·        Nach einer Gebäudesanierung wird ein neuer Energiepass erstellt.

·        Schulungen für Schornsteinfeger sind für die Ausstellung des Energiepasses nicht vorgesehen, jedoch soll ein Sachverständigensystem die Qualität sicherstellen.

·        Kosten für Sachverständige sind bislang nicht bekannt.

·        Der Preis für den Ausweis kann frei ausgehandelt werden.

·        Große Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften lassen derzeit schon Ausweise erstellen.

·        Pass kann vor Kauf/ Miete verlangt werden.

·        Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 15.000,-€ im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängt werden.

·        Bei bestehenden Mietverhältnissen sieht der Gesetzgeber keinen Reglungsbedarf.

·        Bei Eigentumswohnungen ist der Eigentümer verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen (i.d.R. über die Verwaltung für das gesamte Gebäude).

·        Bei schlechten Werten besteht keine Pflicht zur Sanierung.

·        Gegen eine spätere Anzweifelung der Richtigkeit des Ausweis muss privatrechtlich vorgegangen werden.

 


 
 

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