Auszug - Gentechnikfreie Kantinen
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Frau Karaaslan begründet den Antrag mit den noch nicht
ausreichend erforschten Langzeitfolgen einer gentechnisch veränderten Nahrung
durch Kinder und Jugendliche. Der Antrag wird wie folgt geändert: Satz 1 lautet „Das Bezirksamt wird gebeten, sich
dafür einzusetzen, dass in allen bezirklichen Einrichtungen….“ Frau Rauscher (Tierärztin) stellt dar, dass
gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in Deutschland eine sehr geringe
Akzeptanz haben. Das bestehende EU-Recht gelte unmittelbar für die Zulassung
als gesundheitlich unbedenklich, für die Rückverfolgbarkeit und für die
Kennzeichnung jedes einzelnen veränderten Bestandteils sowie für die
bestehenden Grenzwerte. Zudem bestehe eine Einfuhrüberwachung. Bundesweit
würden regelmäßige Proben untersucht, ebenso würden Verdachtskontrollen
durchgeführt. Herr Kulick hält den Antrag für überflüssig, da nach
Durchsicht der in den Schulen Essen anbietenden Caterer im Internet keine
Kennzeichnung für gentechnische Veränderungen gefunden worden seien. Nach der
Darstellung von Frau Rauscher müsse davon ausgegangen werden, dass keine
entsprechenden Veränderungen bestehen. Frau Schumacher gesteht zu, dass eine Gefährdung für
jeden nicht zu beweisen sei, aber ein hohes Gefährdungspotenzial gegeben sei.
Zudem seien die Auswirkungen gentechnischer Veränderungen bei Pflanzen auf die
biologische Vielfalt noch ungeklärt. Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD, Grüne und
LINKEN gegen die Stimmen der CDU, FDP und GRAUE beschlossen. |
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