Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Herr BzStadtR Büge berichtet über erneute Geruchsbelästigungen
seitens des Abfallumschlages der BSR an der Gradestraße. Es ging eine
schriftliche Beschwerde der Leitung der Anna-Siemsen-Schule am 30.6.2008 im
Umweltamt ein. Nach Recherchen des Bezirksamtes werden die leeren
Bioabfallfahrzeuge vermutet. Die zuständige Senatsverwaltung wurde um weitere
Veranlassung unterrichtet. Herr BzStadtR Büge berichtet weiterhin über die notwendigen, mit
der Öffnung des Tempelhofer Feldes (Gelände des jetzigen Tempelhofer
Flughafens) entstandenen, orientierenden Boden- und
Grundwasseruntersuchungsbedarf. Das Umweltamt hat die intensive
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt)
begonnen und eine Konzeption zur Altlastenverdachts Erkundung für den
Neuköllner Gebietsteil erarbeitet. Die hierfür notwendigen Kosten sollen von
der SenStadt finanziert werden. Erwartet werden Flughafen spezifische
Hinterlassenschaften wie auch Belastungen aus der Nutzung der US Streitkräfte
(USAF) und der dort vermutlich vorhandenen Auffüllungen seit der Lüftbrücke. Es schließt sich noch eine Erörterung
verschiedener Detailfragen hierzu an, die der Leiter des Umweltamtes Herr
Teschner-Steinhardt beantwortet. Herr BzStadtR Büge berichtet vom Wohnungsamt über die
Freistellungspraxis zur Wohnungsbindung. Derzeit erfolgt eine Freistellung von
der Zweckbindung für den Norden Neukölln für 2 Jahre. Dabei müssen 4 von
insgesamt 5 Kriterien erfüllt werden, es auch eine andere Einzelfallentscheidung
durchaus möglich. Auf Nachfrage von Frau Klein berichten Herr
Büge und Herr Schewetzky, der Leiter des Wohnungsamtes, weiter über die
Bearbeitungssituation im Bereich Wohngeld:
Zur Zeit besteht ein Rückstand von 5800
Wohngeldanträgen, dieser kann aber bei der derzeitigen Personalsituation nicht
abgebaut werden. Hierzu würden ca. 2 Jahre – auch mit Wochenendeinsatz
benötigt werden. Weitere Überstunden sind bei den Angestellten nur schwerlich
vertretbar und ein Personalrückgriff auf andere Abteilungen ist grundsätzlich
nicht möglich. Es sind zur Zeit auch keine geschulten Mitarbeiter/innen in der
Abteilung sowie beim ZeP vorhanden. Pro Jahr
werden ca. 6000 Anträge auf Wohngeld gestellt. Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit beträgt ca. 195 min. (31/2 h) pro Fall. Insgesamt haben sich hierdurch die Beschwerden
deutlich gehäuft, welches jedoch erneut zur Erhöhung der Arbeitszeit der
Mitarbeiter/innen führt. Es schließen sich weitere Detailfragen an, die
beantwortet werden. Der Vorschlag, bei
Wohngeldanträgen generell einen Abschlag vorab zu zahlen, wurde zurückgewiesen.
Zum Einen ist eine Abschlagsbearbeitung unwesentlich weniger aufwändig als eine
vollständige Bearbeitung, zum Anderen muss dann insgesamt zweimal entschieden
werden. Die Bearbeitungszeiten würden sich dadurch zusätzlich erhöhen. Als
Negativbeispiel eines solchen Verfahrens wurde die Praxis der Beihilfestelle in
Berlin kurz skizziert. Auch eine besondere Dringlichkeit oder Priorität ist bei
Antragseingang ohne genaue Prüfung nicht erkennbar. Der
durch die zukünftige Gesetzesänderung erwartete bedarf wurde durch die AG der
Bezirke zwischenzeitlich definiert und der zuständigen Senatsverwaltung Stadt
mitgeteilt. Der notwendige höhere Personalbedarf ab 2009 ist bisher nicht
ansatzweise zu decken. Die unumgänglichen Schulungen der 3 Mitarbeiterinnen
würden frühestens ab Oktober 2008 im Zusammenhang mit der Novellierung zum
01.01.2009 erfolgen. Es ist mit einer Einarbeitungszeit von mind. 1 Jahr für
die Mitarbeiterinnen für den Bereich Wohngeld zu rechnen. |
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