Auszug - Kleingartenkolonien planungsrechtlich sichern
Herr Biele berichtet, dass dem Antrag bereits im Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen zugestimmt wurde. Nach seiner Erkenntnis sind von den knapp 100 Kolonien nur sechs planungsrechtlich mit einem B-Plan gesichert. Eine Sicherung durch Schutzfristen wäre auch möglich. Er hebt den ökologischen Wert von Kolonien für die Stadt hervor und die soziale Funktion, die sie erfüllen. Es handelt sich um einen Prüfauftrag, der einen Überblick über die Neuköllner Kolonien geben soll und den Möglichkeiten der verbindlichen Absicherung. Ausdrücklich weist er auf die Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes hin. Herr Koglin spricht sich für die Fraktion der SPD für den Antrag aus, schränkt aber ein, dass Kolonien, die sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen hielten, nicht belohnt werden dürften. Hier ist auch die Initiative des Kleingartenverbandes Süd gefragt, der der eigentliche Vertragspartner des Bezirksamtes sei. Mehrere Ausschussmitglieder fragen nach dem Bedarf in den kommenden Jahren sowie, ob es aktuelle Wartelisten gäbe und wie der Ist-Stand von leerstehenden Lauben sei. Herr Bezirksstadtrat Blesing sieht in der Erstellung einer Übersicht keine Probleme. Es sei momentan ein Berlinweites Anliegen des Bezirks- sowie des Landesverbandes, Kolonien langfristig abzusichern. Hemmnisse seien aber die Kosten eines B-Planes von durchschnittlich 40.000 €, die die einzelne Kolonie zahlen müsste, und die übergroßen Lauben, die gegen eine kleingärtnerische Nutzung sprechen. Er möchte nochmals betonen, dass Schutzfristen keine endgültige Sicherung darstellen und von aktuellen Investitionsvorhaben überschattet werden. Herr Posselt wird den Antrag unterstützen, fragt aber nach, wie das rechtliche Ermessen in Bezug auf eine planungsrechtliche Absicherung gestaltet ist. Herr Borowski bezieht sich auf die Definition von Kolonien im Bundeskleingartengesetz, wonach eine Laube und die Parzelle nur eine bestimmte Größe haben dar. Auch müsse eine kleingärtnerische Nutzung im Sinne der Selbstversorgung der Unterpächter vorliegen. Bei der Aufstellung eines B-Planes muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass dieser Bereich dadurch im Wert gemindert wird. Herr Wittke sieht das als eine sinnvolle Sache an, eine Übersicht über die Kolonien zu erhalten, gibt es doch dem Bezirksverband die Möglichkeit, die Missstände in den Kolonien zu beseitigen und beiden Parteien Planungssicherheit. Herr Eichholz stimmt für die CDU-Fraktion dem inhaltlichen Tenor seiner Vorredner zu. Herr Worlitz beschreibt die aktuelle Altersstruktur in den Kolonien und stellt dar, dass der Laubenleerstand meist mit Erbfällen und dem Erfordernis des Teilabrisses zusammenhängt. In Bezug auf Wartelisten informiert er, dass diese durchaus noch bei besonders günstig gelegenen Kolonien mit guten Basishäusern vorhanden seien. Herr Biele berichtet über die Pläne des Senats zur Fortschreibung des FNPs und damit auch dem Erfordernis zu prüfen, welche Flächen weiterhin als Kolonie genutzt werden können. Fachlich fragt er nach der Möglichkeit der Aufstellung im vereinfachten Verfahren. Herr Borowski entgegnet, dass nach § 13 Baugesetzbuch die Grundzüge der Planung bereits planungsrechtlich bestehen müssen; Kolonien seien aber meist „weiße Flecke“. Herr Schumacher unterstützt den Prüfauftrag, gibt er doch Gelegenheit für eine Diskussion mit fundierten Ergebnissen und stellt für die Kolonien einen Anreiz dar, Planungssicherheit zu erlangen. Herr Jendralski sieht bei einem B-Plan Verfahren für jeden Unterpächter ca. 400 bis 600 € an Kosten anfallen, die für den Nutzwert gerechtfertigt seien. Herr Morsbach stellt den Antrag zur Abstimmung; alle Fraktionen stimmen diesem zu. |
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