Auszug - Fortschreibung der Investitionsplanung  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 22.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 17:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Tschugg verwiest auf die BA-Vorlage, die dem Ausschuss im Vorfeld zugegangen ist und informiert, dass das bezirkliche Investitionsprogramm Teil der fünfjährigen Finanzplanung ist, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Zur Erfassung des langfristigen Ausgabebedarfs, werden weiterhin die erwarteten Abflussraten für einen 10-Jahreszeitraum (2024 bis 2033) erhoben.

Im ersten Jahr eines Doppelhaushaltes wird die Investitionsplanung technisch fortgeschrieben, d.h. einer ggf. erforderlichen Aktualisierung unterzogen. Von dieser Fortschreibung betroffen sind gem. Nr. 4.1.2 AV zu § 31 LHO nur Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung für Investitionen. Baumaßnahmen, die aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen finanziert werden sowie investive Beschaffungen und Darlehen sind von der Fortschreibung ausgenommen und werden mit dem folgenden Investitionsprogramm 2025 bis 2029 angemeldet.

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet. Mit der Meldung zur Fortschreibung des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 an die Senatsverwaltung für Finanzen sind neue Anmeldungen nicht verbunden, sodass ein BVV-Beschluss nicht erforderlich ist. Der für Haushalt zuständige Ausschuss der BVV wird über die Fortschreibung informiert.

Grundlage für die Fortschreibung ist die vorangegangene Investitionsplanung 2023 bis 2027 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln und der beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2024/25. Die Erhebung der technischen Fortschreibung erfolgt erneut mittels elektronischem Vordruck.

Zur Einhaltung des Investitionsrahmens sind sich aus der Fortschreibung ggf. ergebende übersteigende Meldungen im Kern-zeitraum (2024 bis 2028) durch Streichung bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen zu kompensieren. Dabei ist eine zeitliche Streckung von bereits veranschlagten Maßnahmen vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit der Bauabläufe ausgeschlossen. Auch Änderungen auf Grund neuer Prioritätsentscheidungen müssen ggf. in den vorgegebenen Investitionsrahmen eingepasst werden.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der Fortschreibung der gezielt zugewiesenen Maßnahmen, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich an den Meldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger. Die Meldung der bezirklichen Dringlichkeitslisten findet nach einer Bewertung durch die zuständige Senatsfachverwaltung Eingang in die überbezirklichen Dringlichkeitslisten. Hieraus ergibt sich anschließend die Einstufung im Vergleich mit allen Landesmaßnahmen.

Die im Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehenen Ansätze für die gezielt zugewiesenen Maßnahmen an der Janusz-Korczak-Schule (3701-70211), der Clay-Schule (3702-70108), der Kepler-Schule (3702-70201), dem Erweiterungsbau auf dem Campus Rütli (3703-70101), dem Leonardo-da-Vinci-Gymnasium (3704-70200), die städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (4200-89331) sowie städtebauliche Einzelmaßnahmen (4200-89339) werden grundsätzlich nicht fortgeschrieben.

In den folgenden Jahren des Investitionszeitraumes sollen zwei Maßnahmen der gezielten Zuweisung beginnen:

  • Sanierungsmaßnahme an der Schilling-Schule (08S08)
  • Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege

 

Sind bei einzelnen Maßnahmen höhere Ausgaben erforderlich, müssen zum Ausgleich andere Maßnahmen zurückgestellt werden. Betroffen sind hiervon im Vergleich zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 im Investitionszeitraum der Fortschreibung die Jahre 2027 und 2028. Die Überschreitungen ergeben sich aus Bauzeitenverlängerungen und Gesamtkostensteige-rungen laufender Maßnahmen und sind für deren Ausfinanzierung sowie Fertigstellung notwendig.

Zudem werden erheblich höhere Gesamtkosten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Schilling-Schule erwartet. Im Ergebnis des erstellten ganzheitlichen Bedarfsprogrammes kann das Vorhaben in abgrenzbaren Einzelmaßnahmen konkretisiert werden. Danach überschreiten zwei dieser Einzelmaß-nahmen das für eine gezielte Zuweisung erforderliche Kosten-volumen (3705-70202, 3705-70203). Die übrigen Einzelmaß-nahmen sind perspektivisch anderweitig zu finanzieren (z.B. aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen, Sonder- oder Fördermitteln etc.). Aufgrund der Komplexität der Sanierungsmaßnahmen am Standort der Schilling-Schule dauert der intensive Prüfprozess zur Umsetzung der Maßnahmen weiter an.

Für den Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege (4011-70102) ergeben sich bei insgesamt gestiegenen Gesamtbaukosten mit der Fortschreibung reduzierte Bedarfe in den Jahresraten 2027 und 2028.

Für die Jahre 2027 und 2028 sind danach keine Ausgleiche der ausgewiesenen Überschreitungen innerhalb des bezirklichen Investitionsrahmens möglich. Für das Jahr 2026 ergibt sich eine Unterschreitung im Vergleich zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027.


 
 

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