Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bericht der Verwaltung zu § 16i SGB II (Auslauf der Stellen beim Mobilitätshilfedienst)
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Herr BzStR Rehfeldt berichtet mit Blick auf die 21. Sitzung des Gesundheitsausschusses, dass sich im Rahmen der Vorstellung des Mobilitätshilfedienst Neukölln (Allerstraße 39) des VdK herausstellte, dass sieben Mitarbeitende des Trägers tamdem über § 16i SGB II zum Ende April nicht weiter beschäftigt werden können, da die Projektlaufzeit zum 30.04.2024 beendet ist und in 2023 kein neuer Antrag auf Weiterführung des Projektes gestellt wurde.
Er berichtet weiter, dass am 14.03.2024 die 16i Träger der Vergangenheit angeschrieben und darüber informiert wurden, dass für das Jahr 2024 erneut eine Antragstellung möglich ist und auch in diesem Jahr die seitens der SenASGIVA vorgegebenen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Die in Rede stehenden Rahmenbedingungen und das Verfahren wurden entsprechend aufgeführt. Am 18.03.2024 hat sich die neu zuständige Mitarbeiterin telefonisch bei SozGesDez SGB II gemeldet und um erneute Zusendung der Unterlagen gebeten. Diesem Wunsch wurde am 19.03.2024 nachgekommen. Am 25.03.2024 reicht der Träger die Projektbeschreibung ein. Am 27.03.2024 reicht der Träger den Antrag auf Feststellung des bezirklichen Interesses für fünf Stellen (Alltagsbegleiter / Mobilitätshelfer) und eine Stelle (Büro/Organisation) ein. Am 28.03.2024 bestätigt Herr BzStR Rehfeldt das bezirkliche Interesse. Dieses wurde per Post und vorab per Mail (aufgrund der Osterfeiertagen) an den Träger versendet.
Wie zwischenzeitlich seitens des Trägers mitgeteilt wurde, konnte auch dank der Unterstützung aus dem Büro des Bezirksstadtrats beim VdK Mobilitätshilfedienst Neukölln die Förderung nach §16i SGB II weitergeführt werden. Von sieben Mitarbeitenden konnten drei weitermachen und vier scheiden aus individuellen Gründen aus. Der Träger hofft auf schnelle Nachbesetzung.
Herr BzStR Rehfeldt macht darauf aufmerksam, dass er in diesem Fall ausnahmsweise aufgrund der Dringlichkeit vom üblichen Verfahren zur Feststellung des bezirklichen Interesses abgewichen ist, da er grundsätzlich davon ausgeht, dass auch die anderen Mitglieder des Bezirksamtes ein Interesse an der Fortführung des Angebotes haben und auch keine Knappheit bei den verfügbaren Plätzen zu erkennen ist. |
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