Auszug - Seniorenvertretung in der BVV
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In die GO wird folgender neuer § 21 eingefügt. Die nachfolgenden §§ verschieben sich um eins nach hinten.
§ 21 (neu) Seniorenvertretung (1) Die Seniorenvertretung hat das Recht, über die Vorsteherin oder den Vorsteher, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen. (2) Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Seniorenvertretung hat zu diesen Anträgen jeweils 4 Minuten Rederecht bei der Einbringung und bei der Schlusslesung.
Die Beschlussempfehlung wird einstimmig über die Konsensliste beschlossen. |
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