Auszug - Toilettennutzung auf städtischen Friedhöfen
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Herr Kringel begründet den Antrag. In seiner Funktion als Ausschussvorsitzender bittet er die Verwaltung um Stellungnahme.
Herr BzStR Biedermann kann das Anliegen nachvollziehen. Aus seiner Sicht ist der Antrag allerdings in den falschen Ausschuss bzw. Geschäftsbereich überstellt worden. Die Bewirtschaftung der Friedhofsgebäude erfolgt durch die Serviceeinheit Facilitymanagement (Geschäftsbereich Bezirksbürgermeister). Der Antrag müsste daher im HVKN-Ausschuss erörtert werden.
Der Vorsitzende fragt die Ausschussmitglieder, ob der Antrag in den Ältestenrat zurücküberwiesen werden soll. Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Antrag in den Ältestenrat zurückzuüberweisen. |
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