Auszug - Vorstellung des GGVN (Geriatrisch Gerontopsychiatrischer Verband Neukölln) Fr. Lehrkamp / Sprecherin GGV Neukölln Fr. Langbein / Seniorenberatung Neukölln Fr. Vieten / Mobilitätshilfedienst Neukölln  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Sprecherin des Geriatrisch Gerontopsychiatrischen Verbund Neukölln (GGVN) Frau Lehrkamp, Frau Langbein von der Seniorenberatung Neukölln und Frau Vieten vom Mobilitätsdienst Neukölln des VdK, die im Folgenden den GGVN und die verschiedenen Bereiche des Verbandes vorstellen.  Es wird vereinbart die Fragerunde im Anschluss zu öffnen.

 

Frau Lehrkamp beginnt mit der Vorstellung des GGVN:

Der geriatrisch-gerontopsychiatrische Verbund Neukölln ist ein Zusammenschluss von über 40 Einrichtungen und Institutionen der Altenhilfe, Behindertenhilfe und der Psychiatrie: Bezirksamt, Beratungsstellen, Unterstützungsangebote, Krankenhaus, ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Dieser Verbund hat sich zum Ziel gesetzt, im Sinne einer guten Versorgung und Vernetzung für die betroffenen Menschen zusammenzuarbeiten.

 

Die Mitglieder diskutieren Themen der Altenhilfe, Behindertenhilfe, Pflege und Psychiatrie und erarbeiten bezirkliche Lösungsansätze. Dafür treffen sie sich dreimal jährlich zu einer Verbundkonferenz und regelmäßig in themenspezifischen Arbeitsgruppen. Ein Beispiel dafür ist die Initiative demenzfreundliches Neukölln, die bereits mit vielen Aktionen auf sich aufmerksam gemacht hat.

 

Der Pflegestützpunkt ist aktives Mitglied im Geriatrisch-gerontopsychiatrischen-Verbund Neukölln.

In jedem Berliner Bezirk gibt es drei Pflegestützpunkte, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allen Fragen rund um die Pflege wohnortnah, neutral und kostenfrei wenden können. Wenn sich die Menschen mit dem Thema Pflege auseinandersetzen wollen oder müssen, finden sie somit in ihrer Nähe eine Beratungsstelle.

 

Der Neuköllner Pflegestützpunkt in der Rollbergstraße 30 begleitet und unterstützt die Menschen dabei, Pflege für sich selbst oder eine nahestehende Person zu organisieren. Außerdem berät das Team sie hinsichtlich ihrer Ansprüche im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) oder im Vorfeld von Pflege, sowie zu Themen der Wohnraumanpassung und der Schwerbehinderung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen dabei der Schweigepflicht.

Link: Geriatrisch-gerontopsychiatrischer Verbund Neukölln - Berlin.de

 

Frau Langbein schließt mit der Vorstellung der Seniorenberatung an:

Die Seniorenberatung ist aktives Mitglied im Geriatrisch-gerontopsychiatrischen-Verbund Neukölln.

Ziel der Seniorenberatung Neukölln ist es, ratsuchenden Menschen ab 60 Jahren niedrigschwellige Beratung und Hilfe in sozialen Notlagen anzubieten.

Es werden Themen wie z.B. finanzielle Unterstützung, Wohnformen im Alter, Haushaltshilfe, Freizeitangebote, Mobilität, Hilfsmittel oder ambulante Pflege besprochen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten und unterstützen auch bei der Antragstellung von Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege. Das Projekt arbeitet im Auftrag und mit Förderung des Bezirksamts Neukölln. Weitere Informationen finden Sie unter www.seniorenberatung-neukoelln.de.

 

Frau Vieten stellt den Mobilitätshilfedienst Neukölln (Allerstraße 39) des VdK vor (Flyer siehe Anlage).

Ihre größte Sorge ist, dass 7 Mitarbeitende eines Trägers über §16i SGB II Ende April auslaufen und damit als Unterstützung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Mobilitätshilfedienst unterstützt bei allen Organisationen nach der Krankenhausentlassung. Von der Einkaufshilfe über die Organisation zu Hause bis zur außerhäuslichen Aktivierung sind die Einsatzgebiete vielfältig.

Frau Vieten schildert beispielhaft einen Sachverhalt mit einer Nichte in Köln und den Herausforderungen der Organisation und lobt die gute Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes.

Link: Mobilitätshilfedienst Neukölln | Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

 

Herr Koglin fragt warum die Seniorenberatung zum 30.04.2024 7 Mitarbeitende verliert.

Frau Langbein begründet dies mit der Beendigung der 16i SGB II Laufzeit zum 30.04.2024 beim Träger tandem.

 

Herr Hecht dankt für den Bericht und den Austausch und stellt fest, dass wie bereits in der Diskussion im Gesundheitsausschuss zu den Patientenfürsprechern das Hauptthema die Entlassung aus dem Krankenhaus ist. Seine Fragen sind: Wie kommen die Anfragen zum GGVN und ob schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus die Informationen zu einer möglichen Kontaktperson fehlt.

 

Frau Vieten beantwortet, dass die Anfragen sowohl von Angehörigen, als auch vom Sozialdienst des Krankenhauses kommen. Frau Lehrkamp bestätigt, dass die Kontaktpersonen meist erst bei der Entlassung einen Flyer der Pflegestützpunkte vom Sozialdienst im Krankenhaus bekommen. Häufig liegt es aber auch daran, dass interne Strukturen im Krankenhaus und die sehr dünne Personaldecke dazu führen, dass der Sozialdienst eine Information über eine anstehende Entlassung erst sehr kurzfristig erfährt.

Frau Langbein ergänzt, dass sich häufig auch Nachbarn melden und das große Problem ist, dass die Patientinnen und Patienten nach Entlassung zu Hause einen leeren Kühlschrank haben und niemand einkaufen gehen kann. Zusätzliches Problem, ist, wenn die Personen kein Bargeld zu Hause haben und nicht zur Bank gehen können, da die Helferinnen und Helfer der Organisationen keine Bankkarten mitnehmen / verwenden dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum noch Banken mit Schaltern gibt und die meisten Älteren nicht mit den Automaten umgehen können. Dafür hat sie eine Notfallkasse über die offene Fürsorge.

Auch Frau Vieten bestätigt, dass sie im Notfall schon einmal freitagnachmittags einkaufen gehen.

 

Frau Güldner fragt nach dem Bedarf am mobilen Bürgeramt.

Frau Lehrkamp kann keine Zahl nennen. Frau Vieten spricht von 400 Klientinnen und Klienten im Mobilitätshilfedienst und schätzt, dass 30% einen Bedarf an Bezirksamtsanliegen haben.

Frau Langbein ergänzt, dass auch sie keine Zahl nennen kann. Viele Anliegen können auch mit Vollmacht erledigt werden. Dies funktioniert jedoch bei einem Antrag auf Personalausweis nicht.

Hier gibt es zwar die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen, dies möchten viele der Betroffenen jedoch aus gesellschaftlichen Gründen nicht, da der Ausweis ein Stück als identitätsstiftend empfunden wird.

Frau Schreiter ergänzt, dass dieser Schritt die Personen auch aus der Teilhabe ausgrenzt, da sich einige Dinge, wie zum Beispiel der Abschluss eines Mobilfunkvertrages ohne Ausweis nicht möglich sind.

Herr Hecht macht das Angebot das Personalausweis Thema in den Ausschuss für Bürgerdienste mitzunehmen und für den 11.April 24 dort auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

Herr BzStR Rehfeldt gibt zu bedenken, dass es konzeptionell ein mobiles Bürgeramt als „Popup-Bürgeramt“ (als mobiler Stand an einem anderen Ort) gibt. Was die Zielgruppe aus seiner Sicht benötigt, ist jedoch ein aufsuchendes Bürgeramt, dass nach Hause kommt. Hier gibt es bereits Konzepte, die jedoch wegen des erhöhten Planungs- und Personalaufwandes teuer sind. Die Gestaltung der Routenplanung mit technischer Unterstützung wäre möglich. Herr BzStR Rehfeldt ergänzt, dass dies nur seine Gedanken für ein besonderes Angebot an eine kleine Gruppe sind, die es besonders nötig haben. Fachlich können dies die zuständigen Stellen im Bezirksamt besser einschätzen.

 

Herr BzStR Rehfeldt sind die Probleme beim Entlassmanagement bekannt, da diese von ihm auch im Krankenhausbeirat angesprochen wurden, dessen Vorsitzender er ist. Neuköllnerinnen und Neuköllner werden jedoch nicht nur im Krankenhaus Neukölln behandelt. Die Probleme sind also bezirksübergreifend. Auch mit dem Krankenhaus Neukölln funktioniert nicht alles reibungslos, es besteht allerding eine gute Abstimmung mit der Klinikleitung.

Noch herausfordernder gestaltet sich die Entlassung von wohnungslosen Menschen.

Herr BzStR Rehfeldt nennt noch einmal deutlich den Grundsatz, dass keine Entlassung stattfinden darf, wenn die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt ist. Er hat keinen Einblick auf die Krankenhausplanung des Bundesministeriums. Aktuell ist es im Kern die Aufgabe des Sozialdienstes sich um die Themen Pflege, Sucht, Psychische Betreuung, Wohnungslosigkeit und weitere soziale Probleme zu kümmern. Dies birgt bei der stationären Versorgung Probleme.

Das Bezirksamt kann aktiv wenig tun, außer Unterstützung anzubieten. Die Entlassung ist im Grundsatz zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen geregelt.

 

Zum Thema §16i SGB II und den zum 30. April auslaufenden 7 Beschäftigungsverhältnissen erläutert Herr BzStR Rehfeldt im Überblick das Verfahren im Bezirksamt mit der Bestätigung des bezirklichen Interesses und das Zusammenwirken mit dem Jobcenter, sowie mit der zgs (wegen der Landesergänzungsförderung).

 

In diesem Zusammenhang gab es von der SenASGIVA im Sommer 2023 eine neue Weisungslage. Hiernach dürfen bestehende Maßnahmen nicht mehr ohne erneute Bekundung des bezirklichen Interesses verlängert werden. Am Geld und der Haushaltssperre des Bezirksamtes liegt es nicht, da die Förderung über den Eingliederungstitel des Jobcenters (also Bundesmittel) und die Landesergänzungsförderung über Landesmittel finanziert werden.

 

Auf konkrete Nachfrage nach den 7 Personen stellt sich heraus, dass wohl 6 Personen eine längere Fördermöglichkeit hätten. Herr BzStR Rehfeldt bittet seinen SGB II Koordinator (Herr Hawemann) den Sachverhalt zu prüfen, da das bezirkliche Interesse bei der Seniorenbetreuung sehr hoch ist.

 

Herr Hecht fragt nach, wie es mit den niedergelassenen Ärzten nach Krankenhausentlassung läuft.

Frau Lehrkamp berichtet, dass die Beratungsstellen bei den niedergelassenen Ärzten wenig bekannt sind. In diesem Zusammenhang gibt es ein Projekt Navi-Care, viele Menschen haben auch gar keinen Hausarzt. Hier besteht enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitskollektiv und dem Praxisnetz mit Casemanagerinnen und Community Health Nurses.

Frau Vieten berichtet von einer zunehmenden Entwicklung, dass Termine durch die Ärzte kurzfristig abgesagt werden.

Frau Schreiter fragt, ob die digitalen Angebote genutzt werden. Frau Vieten meint, dass es daran nicht liegen würde.

Frau Gebhardt bittet den Dezernenten im nächsten Ausschuss zum konkreten §16i Fall zu berichten und fragt, ob das Bezirksamt helfen kann, sollte es keine schnelle Lösung geben.

Herr BzStR Rehfeldt berichtet gerne im Ausschuss über den aktuellen Stand. Eine bezirkliche Zwischenlösung bei 16i-Förderungen kann es wegen der Komplexität und der bundesrechtlichen Verankerung des Förderinstrumentes nicht geben.

 

Frau Ouattara hat Fragen im Zusammenhang mit dem ReCare System.

Frau Schreiter erläutert kurz das ReCare System (Online-Vermittlung an Pflegedienste mit freien Kapazitäten) und dass dies ein kostenpflichtiges Angebot ist.

Der Pflegestützpunkt nutzt dies nicht. Das GGV nutzt die Datenbank Hilfe Lotse und kostenfreie Angebote vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und der Seniorenberatung.

Herr Sperber berichtet, dass er als Betroffener früher öfter Begleitservice hatte, dieser aber anscheinend zurückgefahren wird. Dies findet er nicht gut und wollte dies zum Thema als Plädoyer abgeben und wünscht sich das Angebot aufrecht zu erhalten.

 

Herr BzStR Rehfeldt will dies unterstützen und führt aus, dass es nicht an der Förderung liegt, sondern, dass geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Instrument §16i SGB II fehlen.

 

Der Rückgang der Leistungsbezieherinnen und Bezieher im Bürgergeld (dies ist ja Kernaufgabe im Jobcenter) minimiert die potentiellen Teilnehmenden. Zudem ist es für viele Gruppen unattraktiv, da trotz der Vollzeitarbeit der Leistungsbezug oft nicht beendet werden kann. Bei anderen fallen durch den knappen Wegfall des Bürgergeldes dann Vergünstigungen weg. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Verständigungs- und Sprachkenntnissen, Betreuung Angehöriger und / oder Kindern und zunehmende eigene Erkrankungen.

Herr BzStR Rehfeldt endet mit einer Botschaft: Es liegt nicht an der politischen Unterstützung entsprechender Angebote. Sollten potentielle Teilnehmende identifiziert werden, so bittet er diese zu ermutigen sich bei der zuständigen Arbeitsvermittlung im Jobcenter zu melden.

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorliegen, dankt die Ausschussvorsitzende den Vortragenden für die interessante und umfangreiche Vorstellung des GGVN und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

Anlagen:  
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