Auszug - Wuchermieten in den Peters-Problemimmobilien ahnden
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Die Ausschussvorsitzende möchte den TOP vertagen. Die Verwaltung wird trotzdem gebeten eine Stellungnahme abzugeben. Herr Hikel berichtet, dass bisher keine Anzeigen im Fachbereich Wohnen eingegangen sind. Die Mieter müssen eigenständig Anzeige erstatten, sodass die Verwaltung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz tätig werden kann. Der Ausschuss einigt sich darauf, dass der FB Wohnen sich beim nächsten Ausschuss vorstellt. |
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